5:1 Einen
Alten
schilt
nicht,
sondern
ermahne
ihn
als
einen
Vater,
die
Jungen
als
die
Brüder,
5:2 die
alten
Weiber
als
die
Mütter,
die
jungen
als
die
Schwestern
mit
aller
Keuschheit.
5:3 Ehre
die
Witwen,
welche
rechte
Witwen
sind.
5:4 So
aber
eine
Witwe
Kinder
oder
Neffen
hat,
solche
laß
zuvor
lernen
ihre
eigenen
Häuser
göttlich
regieren
und
den
Eltern
Gleiches
vergelten;
denn
das
ist
wohl
getan
und
angenehm
vor
Gott.
5:5 Das
ist
aber
eine
rechte
Witwe,
die
einsam
ist,
die
ihre
Hoffnung
auf
Gott
stellet
und
bleibet
am
Gebet
und
Flehen
Tag
und
Nacht.
5:6 Welche
aber
in
Wollüsten
lebet,
die
ist
lebendig
tot.
5:7 Solches
gebiete,
auf
daß
sie
untadelig
seien.
5:8 So
aber
jemand
die
Seinen,
sonderlich
seine
Hausgenossen,
nicht
versorget,
der
hat
den
Glauben
verleugnet
und
ist
ärger
denn
ein
Heide.
5:9 Laß
keine
Witwe
erwählet
werden
unter
sechzig
Jahren,
und
die
da
gewesen
sei
eines
Mannes
Weib,
5:10 und
die
ein
Zeugnis
habe
guter
Werke,
so
sie
Kinder
aufgezogen
hat,
so
sie
gastfrei
gewesen
ist,
so
sie
der
Heiligen
Füße
gewaschen
hat,
so
sie
den
Trübseligen
Handreichung
getan
hat,
so
sie
allem
guten
Werk
nachkommen
ist.
5:11 Der
jungen
Witwen
aber
entschlage
dich;
denn
wenn
sie
geil
worden
sind
wider
Christum,
so
wollen
sie
freien
5:12 und
haben
ihr
Urteil,
daß
sie
den
ersten
Glauben
gebrochen
haben.
5:13 Daneben
sind
sie
faul
und
lernen
umlaufen
durch
die
Häuser;
nicht
allein
aber
sind
sie
faul,
sondern
auch
schwätzig
und
vorwitzig
und
reden,
was
nicht
sein
soll.
5:14 So
will
ich
nun,
daß
die
jungen
Witwen
freien,
Kinder
zeugen,
haushalten,
dem
Widersacher
keine
Ursache
geben
zu
schelten.
5:15 Denn
es
sind
schon
etliche
umgewandt
dem
Satan
nach.
5:16 So
aber
ein
Gläubiger
oder
Gläubigin
Witwen
hat,
der
versorge
dieselbigen
und
lasse
die
Gemeinde
nicht
beschweret
werden,
auf
daß
die,
so
rechte
Witwen
sind,
mögen
genug
haben.
5:17 Die
Ältesten,
die
wohl
vorstehen,
die
halte
man
zwiefacher
Ehre
wert,
sonderlich
die
da
arbeiten
im
Wort
und
in
der
Lehre.
5:18 Denn
es
spricht
die
Schrift:
Du
sollst
nicht
dem
Ochsen
das
Maul
verbinden,
der
da
drischt,
und:
Ein
Arbeiter
ist
seines
Lohnes
wert.
5:19 Wider
einen
Ältesten
nimm
keine
Klage
auf
außer
zweien
oder
dreien
Zeugen.
5:20 Die
da
sündigen,
die
strafe
vor
allen,
auf
daß
sich
auch
die
andern
fürchten.
5:21 Ich
bezeuge
vor
Gott
und
dem
HERRN
Jesu
Christo
und
den
auserwählten
Engeln,
daß
du
solches
haltest
ohne
eigen
Gutdünken
und
nichts
tuest
nach
Gunst.
5:22 Die
Hände
lege
niemand
bald
auf;
mache
dich
auch
nicht
teilhaftig
fremder
Sünden.
Halte
dich
selber
keusch!
5:23 Trinke
nicht
mehr
Wasser,
sondern
brauche
ein
wenig
Wein
um
deines
Magens
willen,
und
daß
du
oft
krank
bist.
5:24 Etlicher
Menschen
Sünden
sind
offenbar,
daß
man
sie
vorhin
richten
kann;
etlicher
aber
werden
hernach
offenbar.
5:25 Desselbigengleichen
auch
etlicher
gute
Werkes
sind
zuvor
offenbar;
und
die
andern
bleiben
auch
nicht
verborgen.