15:1 Über
sieben
Jahre
sollst
du
ein
Erlaßjahr
halten.
15:2 Also
soll's
aber
zugehen
mit
dem
Erlaßjahr:
Wenn
einer
seinem
Nächsten
etwas
borget,
der
soll's
ihm
erlassen
und
soll's
nicht
einmahnen
von
seinem
Nächsten
oder
von
seinem
Bruder;
denn
es
heißt
ein
Erlaßjahr
dem
HERRN.
15:3 Von
einem
Fremden
magst
du
es
einmahnen;
aber
dem,
der
dein
Bruder
ist,
sollst
du
es
erlassen.
15:4 Es
soll
allerdinge
kein
Bettler
unter
euch
sein;
denn
der
HERR
wird
dich
segnen
im
Lande,
das
dir
der
HERR,
dein
Gott,
geben
wird
zum
Erbe
einzunehmen;
15:5 allein
daß
du
der
Stimme
des
HERRN,
deines
Gottes,
gehorchest
und
haltest
alle
diese
Gebote,
die
ich
dir
heute
gebiete,
daß
du
danach
tust!
15:6 Denn
der
HERR,
dein
Gott,
wird
dich
segnen,
wie
er
dir
geredet
hat.
So
wirst
du
vielen
Völkern
leihen,
und
du
wirst
von
niemand
borgen.
Du
wirst
über
viele
Völker
herrschen,
und
über
dich
wird
niemand
herrschen.
15:7 Wenn
deiner
Brüder
irgend
einer
arm
ist
in
irgend
einer
Stadt
in
deinem
Lande,
das
der
HERR,
dein
Gott,
dir
geben
wird,
so
sollst
du
dein
Herz
nicht
verhärten
noch
deine
Hand
zuhalten
gegen
deinen
armen
Bruder,
15:8 sondern
sollst
sie
ihm
auftun
und
ihm
leihen,
nach
dem
er
mangelt.
15:9 Hüte
dich,
daß
nicht
in
deinem
Herzen
ein
Belialstück
sei,
das
da
spreche:
Es
nahet
herzu
das
siebente
Jahr,
das
Erlaßjahr,
und
sehest
deinen
armen
Bruder
unfreundlich
an
und
gebest
ihm
nicht;
so
wird
er
über
dich
zum
HERRN
rufen,
so
wirst
du
es
Sünde
haben;
15:10 sondern
du
sollst
ihm
geben,
und
dein
Herz
nicht
verdrießen
lassen,
daß
du
ihm
gibst;
denn
um
solches
willen
wird
dich
der
HERR,
dein
Gott,
segnen
in
allen
deinen
Werken
und
was
du
vornimmst.
15:11 Es
werden
allezeit
Arme
sein
im
Lande;
darum
gebiete
ich
dir
und
sage,
daß
du
deine
Hand
auftust
deinem
Bruder,
der
bedrängt
und
arm
ist
in
deinem
Lande.
15:12 Wenn
sich
dein
Bruder,
ein
Ebräer
oder
Ebräerin,
dir
verkauft,
so
soll
er
dir
sechs
Jahre
dienen;
im
siebenten
Jahr
sollst
du
ihn
frei
losgeben.
15:13 Und
wenn
du
ihn
frei
losgibst,
sollst
du
ihn
nicht
leer
von
dir
gehen
lassen,
15:14 sondern
sollst
ihm
auflegen
von
deinen
Schafen,
von
deiner
Tenne,
von
deiner
Kelter,
daß
du
gebest
von
dem,
das
dir
der
HERR,
dein
Gott,
gesegnet
hat.
15:15 Und
gedenke,
daß
du
auch
Knecht
warest
in
Ägyptenland,
und
der
HERR,
dein
Gott,
dich
erlöset
hat;
darum
gebiete
ich
dir
solches
heute.
15:16 Wird
er
aber
zur
dir
sprechen:
Ich
will
nicht
ausziehen
von
dir,
denn
ich
habe
dich
und
dein
Haus
lieb
(weil
ihm
wohl
bei
dir
ist),
15:17 so
nimm
einen
Pfriemen
und
bohre
ihn
durch
sein
Ohr
an
der
Tür
und
laß
ihn
ewiglich
deinen
Knecht
sein.
Mit
deiner
Magd
sollst
du
auch
also
tun.
15:18 Und
laß
dich's
nicht
schwer
dünken,
daß
du
ihn
frei
losgibst:
denn
er
hat
dir
als
ein
zwiefältiger
Taglöhner
sechs
Jahre
gedienet;
so
wird
der
HERR,
dein
Gott,
dich
segnen
in
allem,
was
du
tust.
15:19 Alle
Erstgeburt,
die
unter
deinen
Rindern
und
Schafen
geboren
wird,
das
ein
Männlein
ist,
sollst
du
dem
HERRN,
deinem
Gott,
heiligen.
Du
sollst
nicht
ackern
mit
dem
Erstling
deiner
Ochsen
und
nicht
bescheren
die
Erstlinge
deiner
Schafe.
15:20 Vor
dem
HERRN,
deinem
Gott,
sollst
du
sie
essen
jährlich
an
der
Stätte,
die
der
HERR
erwählet,
du
und
dein
Haus.
15:21 Wenn
es
aber
einen
Fehl
hat,
daß
es
hinket,
oder
blind
ist,
oder
sonst
irgend
einen
bösen
Fehl,
so
sollst
du
es
nicht
opfern
dem
HERRN,
deinem
Gott,
15:22 sondern
in
deinem
Tor
sollst
du
es
essen,
du
seiest
unrein
oder
rein,
wie
ein
Reh
und
Hirsch;
15:23 allein
daß
du
seines
Bluts
nicht
essest,
sondern
auf
die
Erde
gießest,
wie
Wasser.