19:1 Wenn
der
HERR,
dein
Gott,
die
Völker
ausgerottet
hat,
welcher
Land
dir
der
HERR,
dein
Gott,
geben
wird,
daß
du
sie
einnehmest,
und
in
ihren
Städten
und
Häusern
wohnest,
19:2 sollst
du
dir
drei
Städte
aussondern
im
Lande,
das
dir
der
HERR,
dein
Gott,
geben
wird
einzunehmen.
19:3 Und
sollst
gelegene
Orte
wählen
und
die
Grenze
deines
Landes,
das
dir
der
HERR,
dein
Gott,
austeilen
wird,
in
drei
Kreise
scheiden,
daß
dahin
fliehe,
wer
einen
Totschlag
getan
hat.
19:4 Und
das
soll
die
Sache
sein,
daß
dahin
fliehe,
der
einen
Totschlag
getan
hat,
daß
er
lebendig
bleibe:
Wenn
jemand
seinen
Nächsten
schlägt,
nicht
vorsätzlich,
und
hat
vorhin
keinen
Haß
auf
ihn
gehabt,
19:5 sondern
als
wenn
jemand
mit
seinem
Nächsten
in
den
Wald
ginge,
Holz
zu
hauen,
und
holete
mit
der
Hand
die
Axt
aus,
das
Holz
abzuhauen,
und
das
Eisen
führe
vom
Stiel
und
träfe
seinen
Nächsten,
daß
er
stürbe,
der
soll
in
dieser
Städte
eine
fliehen,
daß
er
lebendig
bleibe,
19:6 auf
daß
nicht
der
Bluträcher
dem
Totschläger
nachjage,
weil
sein
Herz
erhitzt
ist,
und
ergreife
ihn,
weil
der
Weg
so
ferne
ist,
und
schlage
ihm
seine
Seele,
so
doch
kein
Urteil
des
Todes
an
ihm
ist,
weil
er
keinen
Haß
vorhin
zu
ihm
getragen
hat.
19:7 Darum
gebiete
ich
dir,
daß
du
drei
Städte
aussonderst.
19:8 Und
so
der
HERR,
dein
Gott,
deine
Grenze
weitern
wird,
wie
er
deinen
Vätern
geschworen
hat,
und
gibt
dir
alles
Land,
das
er
geredet
hat,
deinen
Vätern
zu
geben
19:9 (so
du
anders
alle
diese
Gebote
halten
wirst,
daß
du
danach
tust,
die
ich
dir
heute
gebiete,
daß
du
den
HERRN,
deinen
Gott,
liebest
und
in
seinen
Wegen
wandelst
dein
Leben
lang),
so
sollst
du
noch
drei
Städte
tun
zu
diesen
dreien,
19:10 auf
daß
nicht
unschuldig
Blut
in
deinem
Lande
vergossen
werde,
das
dir
der
HERR,
dein
Gott,
gibt
zum
Erbe,
und
kommen
Blutschulden
auf
dich.
19:11 Wenn
aber
jemand
Haß
trägt
wider
seinen
Nächsten
und
lauert
auf
ihn
und
macht
sich
über
ihn
und
schlägt
ihm
seine
Seele
tot
und
fleucht
in
dieser
Städte
eine,
19:12 so
sollen
die
Ältesten
in
seiner
Stadt
hinschicken
und
ihn
von
dannen
holen
lassen
und
ihn
in
die
Hände
des
Bluträchers
geben,
daß
er
sterbe.
19:13 Deine
Augen
sollen
sein
nicht
verschonen,
und
sollst
das
unschuldige
Blut
aus
Israel
tun,
daß
dir's
wohlgehe.
19:14 Du
sollst
deines
Nächsten
Grenze
nicht
zurücktreiben,
die
die
Vorigen
gesetzt
haben
in
deinem
Erbteil,
das
du
erbest
im
Lande
das
dir
der
HERR,
dein
Gott,
gegeben
hat
einzunehmen.
19:15 Es
soll
kein
einzelner
Zeuge
wider
jemand
auftreten
über
irgend
einer
Missetat
oder
Sünde,
es
sei,
welcherlei
Sünde
es
sei,
die
man
tun
kann,
sondern
in
dem
Munde
zweier
oder
dreier
Zeugen
soll
die
Sache
bestehen.
19:16 Wenn
ein
freveler
Zeuge
wider
jemand
auftritt,
über
ihn
zu
bezeugen
eine
Übertretung,
19:17 so
sollen
die
beiden
Männer,
die
eine
Sache
miteinander
haben,
vor
dem
HERRN,
vor
den
Priestern
und
Richtern
stehen,
die
zur
selben
Zeit
sein
werden;
19:18 und
die
Richter
sollen
wohl
forschen.
Und
wenn
der
falsche
Zeuge
hat
ein
falsch
Zeugnis
wider
seinen
Bruder
gegeben,
19:19 so
sollt
ihr
ihm
tun,
wie
er
gedachte
seinem
Bruder
zu
tun,
daß
du
den
Bösen
von
dir
wegtust,
19:20 auf
daß
die
andern
hören,
sich
fürchten
und
nicht
mehr
solche
böse
Stücke
vornehmen
zu
tun
unter
dir.
19:21 Dein
Auge
soll
sein
nicht
schonen.
Seele
um
Seele,
Auge
um
Auge,
Zahn
um
Zahn,
Hand
um
Hand,
Fuß
um
Fuß.