24:1 Wenn
jemand
ein
Weib
nimmt
und
ehelicht
sie,
und
sie
nicht
Gnade
findet
vor
seinen
Augen
um
etwa
einer
Unlust
willen,
so
soll
er
einen
Scheidebrief
schreiben
und
ihr
in
die
Hand
geben
und
sie
aus
seinem
Hause
lassen.
24:2 Wenn
sie
dann
aus
seinem
Hause
gegangen
ist
und
hingehet
und
wird
eines
andern
Weib,
24:3 und
derselbe
andere
Mann
ihr
auch
gram
wird
und
einen
Scheidebrief
schreibt
und
ihr
in
die
Hand
gibt
und
sie
aus
seinem
Hause
lässet;
oder
so
derselbe
andere
Mann
stirbt,
der
sie
zum
Weibe
genommen
hatte:
24:4 so
kann
sie
ihr
erster
Mann,
der
sie
ausließ,
nicht
wiederum
nehmen,
daß
sie
sein
Weib
sei,
nachdem
sie
ist
unrein;
denn
solches
ist
ein
Greuel
vor
dem
HERRN,
auf
daß
du
das
Land
nicht
zu
Sünden
machest,
das
dir
der
HERR,
dein
Gott,
zum
Erbe
gegeben
hat.
24:5 Wenn
jemand
neulich
ein
Weib
genommen
hat,
der
soll
nicht
in
die
Heerfahrt
ziehen,
und
man
soll
ihm
nichts
auflegen.
Er
soll
frei
in
seinem
Hause
sein
ein
Jahr
lang,
daß
er
fröhlich
sei
mit
seinem
Weibe,
das
er
genommen
hat.
24:6 Du
sollst
nicht
zu
Pfande
nehmen
den
untersten
und
obersten
Mühlstein;
denn
er
hat
dir
die
Seele
zu
Pfand
gesetzt.
24:7 Wenn
jemand
funden
wird,
der
aus
seinen
Brüdern
eine
Seele
stiehlt
aus
den
Kindern
Israel
und
versetzt
oder
verkauft
sie,
solcher
Dieb
soll
sterben,
daß
du
das
Böse
von
dir
tust.
24:8 Hüte
dich
vor
der
Plage
des
Aussatzes,
daß
du
mit
Fleiß
haltest
und
tust
alles,
das
dich
die
Priester,
die
Leviten,
lehren;
und
wie
sie
euch
gebieten,
das
sollt
ihr
halten
und
danach
tun.
24:9 Bedenke,
was
der
HERR,
dein
Gott,
tat
mit
Mirjam
auf
dem
Wege,
da
ihr
aus
Ägypten
zoget.
24:10 Wenn
du
deinem
Nächsten
irgend
eine
Schuld
borgest,
so
sollst
du
nicht
in
sein
Haus
gehen
und
ihm
ein
Pfand
nehmen,
24:11 sondern
du
sollst
draußen
stehen,
und
er,
dem
du
borgest,
soll
sein
Pfand
zu
dir
herausbringen.
24:12 Ist
er
aber
ein
Dürftiger,
so
sollst
du
dich
nicht
schlafen
legen
über
seinem
Pfande,
24:13 sondern
sollst
ihm
sein
Pfand
wiedergeben,
wenn
die
Sonne
untergehet,
daß
er
in
seinem
Kleide
schlafe
und
segne
dich.
Das
wird
dir
vor
dem
HERRN,
deinem
Gott,
eine
Gerechtigkeit
sein.
24:14 Du
sollst
dem
Dürftigen
und
Armen
seinen
Lohn
nicht
vorbehalten,
er
sei
von
deinen
Brüdern
oder
Fremdling,
der
in
deinem
Lande
und
in
deinen
Toren
ist,
24:15 sondern
sollst
ihm
seinen
Lohn
des
Tages
geben,
daß
die
Sonne
nicht
drüber
untergehe;
denn
er
ist
dürftig
und
erhält
seine
Seele
damit,
auf
daß
er
nicht
wider
dich
den
HERRN
anrufe,
und
sei
dir
Sünde.
24:16 Die
Väter
sollen
nicht
für
die
Kinder
noch
die
Kinder
für
die
Väter
sterben,
sondern
ein
jeglicher
soll
für
seine
Sünde
sterben.
24:17 Du
sollst
das
Recht
des
Fremdlings
und
des
Waisen
nicht
beugen
und
sollst
der
Witwe
nicht
das
Kleid
zum
Pfande
nehmen.
24:18 Denn
du
sollst
gedenken,
daß
du
Knecht
in
Ägypten
gewesen
bist,
und
der
HERR,
dein
Gott,
dich
von
dannen
erlöset
hat.
Darum
gebiete
ich
dir,
daß
du
solches
tust.
24:19 Wenn
du
auf
deinem
Acker
geerntet
hast
und
einer
Garbe
vergessen
hast
auf
dem
Acker,
so
sollst
du
nicht
umkehren,
dieselbe
zu
holen,
sondern
sie
soll
des
Fremdlings,
des
Waisen
und
der
Witwe
sein,
auf
daß
dich
der
HERR,
dein
Gott,
segne
in
allen
Werken
deiner
Hände.
24:20 Wenn
du
deine
Ölbäume
hast
geschüttelt,
so
sollst
du
nicht
nachschütteln;
es
soll
des
Fremdlings,
des
Waisen
und
der
Witwe
sein.
24:21 Wenn
du
deinen
Weinberg
gelesen
hast,
so
sollst
du
nicht
nachlesen;
es
soll
des
Fremdlings,
des
Waisen
und
der
Witwe
sein.
24:22 Und
sollst
gedenken,
daß
du
Knecht
in
Ägyptenland
gewesen
bist;
darum
gebiete
ich
dir,
daß
du
solches
tust.