25:1 Wenn
ein
Hader
ist
zwischen
Männern,
so
soll
man
sie
vor
Gericht
bringen
und
sie
richten
und
den
Gerechten
rechtsprechen
und
den
Gottlosen
verdammen.
25:2 Und
so
der
Gottlose
Schläge
verdienet
hat,
soll
ihn
der
Richter
heißen
niederfallen,
und
sollen
ihn
vor
ihm
schlagen
nach
dem
Maß
und
Zahl
seiner
Missetat.
25:3 Wenn
man
ihm
vierzig
Schläge
gegeben
hat,
soll
man
ihn
nicht
mehr
schlagen,
auf
daß
nicht,
so
man
mehr
Schläge
gibt,
er
zu
viel
geschlagen
werde,
und
dein
Bruder
scheußlich
vor
deinen
Augen
sei,
25:4 Du
sollst
dem
Ochsen,
der
da
drischet,
nicht
das
Maul
verbinden.
25:5 Wenn
Brüder
beieinander
wohnen,
und
einer
stirbt
ohne
Kinder,
so
soll
des
Verstorbenen
Weib
nicht
einen
fremden
Mann
draußen
nehmen,
sondern
ihr
Schwager
soll
sie
beschlafen
und
zum
Weihe
nehmen
und
sie
ehelichen.
25:6 Und
den
ersten
Sohn,
den
sie
gebieret,
soll
er
bestätigen
nach
dem
Namen
seines
verstorbenen
Bruders,
daß,
sein
Name
nicht
vertilget
werde
aus
Israel.
25:7 Gefällt
es
aber
dem
Manne
nicht,
daß
er
seine
Schwägerin
nehme,
so
soll
sie,
seine
Schwägerin,
hinaufgehen
unter
das
Tor
vor
die
Ältesten
und
sagen:
Mein
Schwager
weigert
sich,
seinem
Bruder
einen
Namen
zu
erwecken
in
Israel,
und
will
mich
nicht
ehelichen.
25:8 So
sollen
ihn
die
Ältesten
der
Stadt
fordern
und
mit
ihm
reden.
Wenn
er
dann
stehet
und
spricht:
Es
gefällt
mir
nicht,
sie
zu
nehmen,
25:9 so
soll
seine
Schwägerin
zu
ihm
treten
vor
den
Ältesten
und
ihm
einen
Schuh
ausziehen
von
seinen
Füßen
und
ihn
anspeien;
und
soll
antworten
und
sprechen:
Also
soll
man
tun
einem
jeden
Manne,
der
seines
Bruders
Haus
nicht
erbauen
will.
25:10 Und
sein
Name
soll
in
Israel
heißen
des
Barfüßers
Haus.
25:11 Wenn
sich
zween
Männer
miteinander
hadern,
und
des
einen
Weib
läuft
zu,
daß
sie
ihren
Mann
errette
von
der
Hand
des,
der
ihn
schlägt,
und
strecket
ihre
Hand
aus
und
ergreifet
ihn
bei
seiner
Scham,
25:12 so
sollst
du
ihr
die
Hand
abhauen,
und
dein
Auge
soll
ihrer
nicht
verschonen.
25:13 Du
sollst
nicht
zweierlei
Gewicht
in
deinem
Sack,
groß
und
klein,
haben;
25:14 und
in
deinem
Hause
soll
nicht
zweierlei
Scheffel,
groß
und
klein,
sein.
25:15 Du
sollst
ein
völlig
und
recht
Gewicht
und
einen
völligen
und
rechten
Scheffel
haben,
auf
daß
dein
Leben
lange
währe
in
dem
Lande,
das
dir
der
HERR,
dein
Gott,
geben
wird.
25:16 Denn
wer
solches
tut,
der
ist
dem
HERRN,
deinem
Gott,
ein
Greuel,
wie
alle,
die
übel
tun.
25:17 Gedenke,
was
dir
die
Amalekiter
taten
auf
dem
Wege,
da
ihr
aus
Ägypten
zoget:
25:18 wie
sie
dich
angriffen
auf
dem
Wege
und
schlugen
deine
Hintersten,
alle
die
Schwachen,
die
dir
hinten
nachzogen,
da
du
müde
und
matt
warst,
und
fürchteten
Gott
nicht.
25:19 Wenn
nun
der
HERR,
dein
Gott,
dich
zur
Ruhe
bringet
von
allen
deinen
Feinden
umher
im
Lande,
das
dir
der
HERR,
dein
Gott,
gibt
zum
Erbe
einzunehmen,
so
sollst
du
das
Gedächtnis
der
Amalekiter
austilgen
unter
dem
Himmel.
Das
vergiß
nicht!