12:1 Und
der
HERR
redete
mit
Mose
und
sprach:
12:2 Rede
mit
den
Kindern
Israel
und
sprich:
Wenn
ein
Weib
besamet
wird
und
gebiert
ein
Knäblein,
so
soll
sie
sieben
Tage
unrein
sein,
solange
sie
ihre
Krankheit
leidet.
12:3 Und
am
achten
Tage
soll
man
das
Fleisch
seiner
Vorhaut
beschneiden.
12:4 Und
sie
soll
daheim
bleiben
dreiunddreißig
Tage
im
Blut
ihrer
Reinigung.
Kein
Heiliges
soll
sie
anrühren
und
zum
Heiligtum
soll
sie
nicht
kommen,
bis
daß
die
Tage
ihrer
Reinigung
aus
sind.
12:5 Gebiert
sie
aber
ein
Mägdlein,
so
soll
sie
zwo
Wochen
unrein
sein,
solange
sie
ihre
Krankheit
leidet,
und
soll
sechsundsechzig
Tage
daheim
bleiben
in
dem
Blut
ihrer
Reinigung.
12:6 Und
wenn
die
Tage
ihrer
Reinigung
aus
sind
für
den
Sohn
oder
für
die
Tochter,
soll
sie
ein
jährig
Lamm
bringen
zum
Brandopfer
und
eine
junge
Taube
oder
Turteltaube
zum
Sündopfer
dem
Priester
vor
die
Tür
der
Hütte
des
Stifts.
12:7 Der
soll
es
opfern
vor
dem
HERRN
und
sie
versöhnen;
so
wird
sie
rein
von
ihrem
Blutgang.
Das
ist
das
Gesetz
für
die,
so
ein
Knäblein
oder
Mägdlein
gebiert.
12:8 Vermag
aber
ihre
Hand
nicht
ein
Schaf,
so
nehme
sie
zwo
Turteltauben
oder
zwo
junge
Tauben,
eine
zum
Brandopfer,
die
andere
zum
Sündopfer;
so
soll
sie
der
Priester
versöhnen,
daß
sie
rein
werde.