14:1 Und
der
HERR
redete
mit
Mose
und
sprach:
14:2 Das
ist
das
Gesetz
über
den
Aussätzigen,
wenn
er
soll
gereinigt
werden.
Er
soll
zum
Priester
kommen,
14:3 und
der
Priester
soll
aus
dem
Lager
gehen
und
besehen,
wie
das
Mal
des
Aussatzes
am
Aussätzigen
heil
worden
ist;
14:4 und
soll
gebieten
dem,
der
zu
reinigen
ist,
daß
er
zween
lebendige
Vögel
nehme,
die
da
rein
sind,
und
Zedernholz
und
rosinfarbene
WolLE
und
Ysop.
14:5 Und
soll
gebieten,
den
einen
Vogel
zu
schlachten
in
einem
irdenen
Gefäß
am
fließenden
Wasser.
14:6 Und
soll
den
lebendigen
Vogel
nehmen
mit
dem
Zedernholz,
rosinfarbener
WolLE
und
Ysop
und
in
des
geschlachteten
Vogels
Blut
tunken
am
fließenden
Wasser
14:7 und
besprengen
den,
der
vom
Aussatz
zu
reinigen
ist,
siebenmal;
und
reinige
ihn
also
und
lasse
den
lebendigen
Vogel
ins
freie
Feld
fliegen.
14:8 Der
Gereinigte
aber
soll
seine
Kleider
waschen
und
alLE
seine
Haare
abscheren
und
sich
mit
Wasser
baden,
so
ist
er
rein.
Danach
gehe
er
ins
Lager;
doch
soll
er
außer
seiner
Hütte
sieben
Tage
bleiben.
14:9 Und
am
siebenten
Tage
soll
er
alLE
seine
Haare
abscheren
auf
dem
Haupt,
am
Barte,
an
den
Augenbrauen,
daß
alLE
Haare
abgeschoren
seien,
und
soll
seine
Kleider
waschen
und
sein
Fleisch
im
Wasser
baden,
so
ist
er
rein.
14:10 Und
am
achten
Tage
soll
er
zwei
Lämmer
nehmen
ohne
Wandel
und
ein
jährig
Schaf
ohne
Wandel
und
drei
Zehnten
Semmelmehl
zum
Speisopfer,
mit
Öl
gemenget,
und
ein
Log
Öls.
14:11 Da
soll
der
Priester
denselben
Gereinigten
und
diese
Dinge
stellen
vor
den
HERRN
vor
der
Tür
der
Hütte
des
Stifts.
14:12 Und
soll
das
eine
Lamm
nehmen
und
zum
Schuldopfer
opfern
mit
dem
Log
Öl;
und
soll
solches
vor
dem
HERRN
weben;
14:13 und
danach
das
Lamm
schlachten,
da
man
das
Sündopfer
und
Brandopfer
schlachtet,
nämlich
an
heiliger
Stätte;
denn
wie
das
Sündopfer,
also
ist
auch
das
Schuldopfer
des
Priesters;
denn
es
ist
das
Allerheiligste.
14:14 Und
der
Priester
soll
des
Bluts
nehmen
vom
Schuldopfer
und
dem
Gereinigten
auf
den
Knorpel
des
rechten
Ohrs
tun
und
auf
den
Daumen
seiner
rechten
Hand
und
auf
den
großen
Zehen
seines
rechten
Fußes.
14:15 Danach
soll
er
des
Öls
aus
dem
Log
nehmen
und
in
seine
(des
Priesters)
linke
Hand
gießen,
14:16 und
mit
seinem
rechten
Finger
in
das
Öl
tunken,
das
in
seiner
linken
Hand
ist,
und
sprengen
mit
seinem
Finger
das
Öl
siebenmal
vor
dem
HERRN.
14:17 Das
übrige
Öl
aber
in
seiner
Hand
soll
er
dem
Gereinigten
auf
den
Knorpel
des
rechten
Ohrs
tun
und
auf
den
rechten
Daumen
und
auf
den
großen
Zehen
seines
rechten
Fußes,
oben
auf
das
Blut
des
Schuldopfers.
14:18 Das
übrige
Öl
aber
in
seiner
Hand
soll
er
auf
des
Gereinigten
Haupt
tun
und
ihn
versöhnen
vor
dem
HERRN.
14:19 Und
soll
das
Sündopfer
machen
und
den
Gereinigten
versöhnen
seiner
Unreinigkeit
halben;
und
soll
danach
das
Brandopfer
schlachten
14:20 und
soll
es
auf
dem
Altar
opfern
samt
dem
Speisopfer
und
ihn
versöhnen,
so
ist
er
rein.
14:21 Ist
er
aber
arm
und
mit
seiner
Hand
nicht
so
viel
erwirbt,
so
nehme
er
ein
Lamm
zum
Schuldopfer
zu
weben,
ihn
zu
versöhnen,
und
einen
Zehnten
Semmelmehl,
mit
Öl
gemenget,
zum
Speisopfer
und
ein
Log
Öl
14:22 und
zwo
Turteltauben
oder
zwo
junge
Tauben,
die
er
mit
seiner
Hand
erwerben
kann,
daß
eine
sei
ein
Sündopfer,
die
andere
ein
Brandopfer;
14:23 und
bringe
sie
am
achten
Tage
seiner
Reinigung
zum
Priester
vor
der
Tür
der
Hütte
des
Stifts,
vor
dem
HERRN.
14:24 Da
soll
der
Priester
das
Lamm
zum
Schuldopfer
nehmen
und
das
Log
Öl
und
soll's
alles
weben
vor
dem
HERRN;
14:25 und
das
Lamm
des
Schuldopfers
schlachten
und
des
Bluts
nehmen
von
demselben
Schuldopfer
und
dem
Gereinigten
tun
auf
den
Knorpel
seines
rechten
Ohrs
und
auf
den
Daumen
seiner
rechten
Hand
und
auf
den
großen
Zehen
seines
rechten
Fußes;
14:26 und
des
Öls
in
seine
(des
Priesters)
linke
Hand
gießen
14:27 und
mit
seinem
rechten
Finger
das
Öl,
das
in
seiner
linken
Hand
ist,
siebenmal
sprengen
vor
dem
HERRN.
14:28 Des
übrigen
aber
in
seiner
Hand
soll
er
dem
Gereinigten
auf
den
Knorpel
seines
rechten
Ohrs
und
auf
den
Daumen
seiner
rechten
Hand
und
auf
den
großen
Zehen
seines
rechten
Fußes
tun,
oben
auf
das
Blut
des
Schuldopfers.
14:29 Das
übrige
Öl
aber
in
seiner
Hand
soll
er
dem
Gereinigten
auf
das
Haupt
tun,
ihn
zu
versöhnen
vor
dem
HERRN,
14:30 und
danach
aus
der
einen
Turteltaube
oder
jungen
Taube,
wie
seine
Hand
hat
mögen
erwerben,
14:31 ein
Sündopfer,
aus
der
andern
ein
Brandopfer
machen
samt
dem
Speisopfer.
Und
soll
der
Priester
den
Gereinigten
also
versöhnen
vor
dem
HERRN.
14:32 Das
sei
das
Gesetz
für
den
Aussätzigen,
der
mit
seiner
Hand
nicht
erwerben
kann,
was
zu
seiner
Reinigung
gehört.
14:33 Und
der
HERR
redete
mit
Mose
und
Aaron
und
sprach:
14:34 Wenn
ihr
ins
Land
Kanaan
kommt,
das
ich
euch
zur
Besitzung
gebe,
und
werde
irgend
in
einem
Hause
eurer
Besitzung
ein
Aussatzmal
geben,
14:35 so
soll
der
kommen,
des
das
Haus
ist,
dem
Priester
ansagen
und
sprechen:
Es
siehet
mich
an,
als
sei
ein
Aussatzmal
an
meinem
Hause.
14:36 Da
soll
der
Priester
heißen,
daß
sie
das
Haus
ausräumen,
ehe
denn
der
Priester
hineingehet,
das
Mal
zu
besehen,
auf
daß
nicht
unrein
werde
alles,
was
im
Hause
ist;
danach
soll
der
Priester
hineingehen,
das
Haus
zu
besehen.
14:37 Wenn
er
nun
das
Mal
besiehet
und
findet,
daß
an
der
Wand
des
Hauses
gelbe
oder
rötliche
Grüblein
sind
und
ihr
Ansehen
tiefer,
denn
sonst
die
Wand
ist,
14:38 so
soll
er
zum
Hause
zur
Tür
herausgehen
und
das
Haus
sieben
Tage
verschließen.
14:39 Und
wenn
er
am
siebenten
Tage
wiederkommt
und
siehet,
daß
das
Mal
weiter
gefressen
hat
an
des
Hauses
Wand,
14:40 so
soll
er
die
Steine
heißen
ausbrechen,
darin
das
Mal
ist,
und
hinaus
vor
die
Stadt
an
einen
unreinen
Ort
werfen.
14:41 Und
das
Haus
soll
man
inwendig
ringsherum
schaben,
und
soll
den
abgeschabten
Leimen
hinaus
vor
die
Stadt
an
einen
unreinen
Ort
schütten
14:42 und
andere
Steine
nehmen
und
an
jener
Statt
tun
und
andern
Leimen
nehmen
und
das
Haus
bewerfen.
14:43 Wenn
dann
das
Mal
wiederkommt
und
ausbricht
am
Hause,
nachdem
man
die
Steine
ausgerissen
und
das
Haus
anders
beworfen
hat,
14:44 so
soll
der
Priester
hineingehen.
Und
wenn
er
siehet,
daß
das
Mal
weiter
gefressen
hat
am
Hause,
so
ist's
gewiß
ein
fressender
Aussatz
am
Hause
und
ist
unrein.
14:45 Darum
soll
man
das
Haus
abbrechen,
Stein
und
Holz,
und
allen
Leimen
am
Hause,
und
soll's
hinausführen
vor
die
Stadt
an
einen
unreinen
Ort.
14:46 Und
wer
in
das
Haus
gehet,
solange
es
verschlossen
ist,
der
ist
unrein
bis
an
den
Abend.
14:47 Und
wer
drinnen
liegt
oder
drinnen
isset,
der
soll
seine
Kleider
waschen.
14:48 Wo
aber
der
Priester,
wenn
er
hineingehet,
siehet,
daß
dies
Mal
nicht
weiter
am
Hause
gefressen
hat,
nachdem
das
Haus
beworfen
ist,
so
soll
er's
reinsprechen,
denn
das
Mal
ist
heil
worden.
14:49 Und
soll
zum
Sündopfer
für
das
Haus
nehmen
zween
Vögel,
Zedernholz
und
rosinfarbne
WolLE
und
Ysop
14:50 und
den
einen
Vogel
schlachten
in
einem
irdenen
Gefäß
an
einem
fließenden
Wasser.
14:51 Und
soll
nehmen
das
Zedernholz,
die
rosinfarbne
Wolle,
den
Ysop
und
den
lebendigen
Vogel
und
in
des
geschlachteten
Vogels
Blut
tunken
an
dem
fließenden
Wasser
und
das
Haus
siebenmal
besprengen.
14:52 Und
soll
also
das
Haus
entsündigen
mit
dem
Blut
des
Vogels
und
mit
fließendem
Wasser,
mit
dem
lebendigen
Vogel,
mit
dem
Zedernholz,
mit
Ysop
und
mit
rosinfarbner
Wolle.
14:53 Und
soll
den
lebendigen
Vogel
lassen
hinaus
vor
die
Stadt
ins
freie
Feld
fliegen
und
das
Haus
versöhnen,
so
ist's
rein.
14:54 Das
ist
das
Gesetz
über
allerlei
Mal
des
Aussatzes
und
Grindes:
14:55 über
den
Aussatz
der
Kleider
und
der
Häuser,
14:56 über
die
Beulen,
Gnätze
und
Eiterweiß,
14:57 auf
daß
man
wisse,
wenn
etwas
unrein
oder
rein
ist.
Das
ist
das
Gesetz
vom
Aussatz.