27:1 Und
der
HERR
redete
mit
Mose
und
sprach:
27:2 Rede
mit
den
Kindern
Israel
und
sprich
zu
ihnen:
Wenn
jemand
dem
HERRN
ein
besonder
Gelübde
tut,
daß
er
seinen
Leib
schätzet,
27:3 so
soll
das
die
Schätzung
sein:
Ein
Mannsbild,
zwanzig
Jahre
alt,
bis
ins
sechzigste
Jahr,
sollst
du
schätzen
auf
fünfzig
silberne
Sekel
nach
dem
Sekel
des
Heiligtums;
27:4 ein
Weibsbild
auf
dreißig
Sekel.
27:5 Von
fünf
Jahren
bis
auf
zwanzig
Jahre
sollst
du
ihn
schätzen
auf
zwanzig
Sekel,
wenn's
ein
Mannsbild
ist;
ein
Weibsbild
aber
auf
zehn
Sekel.
27:6 Von
einem
Monden
an
bis
auf
fünf
Jahre
sollst
du
ihn
schätzen
auf
fünf
silberne
Sekel,
wenn's
ein
Mannsbild
ist;
ein
Weibsbild
aber
auf
drei
silberne
Sekel.
27:7 Ist
er
aber
sechzig
Jahre
alt
und
drüber,
so
sollst
du
ihn
schätzen
auf
fünfzehn
Sekel,
wenn's
ein
Mannsbild
ist;
ein
Weibsbild
aber
auf
zehn
Sekel.
27:8 Ist
er
aber
zu
arm
zu
solcher
Schätzung,
so
soll
er
sich
vor
den
Priester
stellen,
und
der
Priester
soll
ihn
schätzen;
er
soll
ihn
aber
schätzen,
nachdem
seine
Hand,
des,
der
gelobet
hat,
erwerben
kann.
27:9 Ist's
aber
ein
Vieh,
das
man
dem
HERRN
opfern
kann:
alles,
was
man
des
dem
HERRN
gibt,
ist
heilig.
27:10 Man
soll's
nicht
wechseln
noch
wandeln,
ein
gutes
um
ein
böses,
oder
ein
böses
um
ein
gutes.
Wird's
aber
jemand
wechseln;
ein
Vieh
um
das
andere,
so
sollen
sie
beide
dem
HERRN
heilig
sein.
27:11 Ist
aber
das
Tier
unrein,
daß
man's
dem
HERRN
nicht
opfern
darf,
so
soll
man's
vor
den
Priester
stellen.
27:12 Und
der
Priester
soll
es
schätzen,
ob's
gut
oder
böse
sei;
und
es
soll
bei
des
Priesters
Schätzen
bleiben.
27:13 Will's
aber
jemand
lösen,
der
soll
den
Fünften
über
die
Schätzung
geben.
27:14 Wenn
jemand
sein
Haus
heiliget,
daß
es
dem
HERRN
heilig
sei,
das
soll
der
Priester
schätzen,
ob's
gut
oder
böse
sei;
und
danach
es
der
Priester
schätzet,
so
soll's
bleiben.
27:15 So
es
aber
der,
so
es
geheiliget
hat,
will
lösen,
so
soll
er
den
fünften
Teil
des
Geldes,
über
das
es
geschätzet
ist,
drauf
geben,
so
soll's
sein
werden.
27:16 Wenn
jemand
ein
Stück
Ackers
von
seinem
Erbgut
dem
HERRN
heiliget,
so
soll
er
geschätzet
werden,
nachdem
er
trägt.
Trägt
er
ein
Homor
Gerste,
so
soll
er
fünfzig
Sekel
Silbers
gelten.
27:17 Heiliget
er
aber
seinen
Acker
vom
Halljahr
an,
so
soll
er
nach
seiner
Würde
gelten.
27:18 Hat
er
ihn
aber
nach
dem
Halljahr
geheiliget,
so
soll
ihn
der
Priester
rechnen
nach
den
übrigen
Jahren
zum
Halljahr
und
danach
geringer
schätzen;
27:19 Will
aber
der,
so
ihn
geheiliget
hat,
den
Acker
lösen,
so
soll
er
den
fünften
Teil
des
Geldes,
über
das
er
geschätzet
ist,
drauf
geben,
so
soll
er
sein
werden.
27:20 Will
er
ihn
aber
nicht
lösen,
sondern
verkauft
ihn
einem
andern,
so
soll
er
ihn
nicht
mehr
lösen,
27:21 sondern
derselbe
Acker,
wenn
er
im
Halljahr
los
ausgehet,
soll
dem
HERRN
heilig
sein,
wie
ein
verbannter
Acker;
und
soll
des
Priesters
Erbgut
sein.
27:22 Wenn
aber
jemand
einen
Acker
dem
HERRN
heiliget,
den
er
gekauft
hat,
und
nicht
sein
Erbgut
ist,
27:23 so
soll
ihn
der
Priester
rechnen,
was
er
gilt,
bis
an
das
Halljahr;
und
er
soll
desselben
Tages
solche
Schätzung
geben,
daß
er
dem
HERRN
heilig
sei.
27:24 Aber
im
Halljahr
soll
er
wieder
gelangen
an
denselben,
von
dem
er
ihn
gekauft
hat,
daß
er
sein
Erbgut
im
Lande
sei.
27:25 AlLE
Würderung
soll
geschehen
nach
dem
Sekel
des
Heiligtums.
Ein
Sekel
aber
macht
zwanzig
Gera.
27:26 Die
Erstgeburt
unter
dem
Vieh,
die
dem
HERRN
sonst
gebühret,
soll
niemand
dem
HERRN
heiligen,
es
sei
ein
Ochse
oder
Schaf;
denn
es
ist
des
HERRN.
27:27 Ist
aber
an
dem
Vieh
etwas
Unreines,
so
soll
man's
lösen
nach
seiner
Würde
und
drüber
geben
den
Fünften.
Will
er's
nicht
lösen,
so
verkaufe
man's
nach
seiner
Würde.
27:28 Man
soll
kein
Verbanntes
verkaufen,
noch
lösen,
das
jemand
dem
HERRN
verbannet
von
allem,
das
sein
ist,
es
seien
Menschen
Vieh
oder
Erbacker;
denn
alles
Verbannte
ist
das
Allerheiligste
dem
HERRN.
27:29 Man
soll
auch
keinen
verbannten
Menschen
lösen,
sondern
er
soll
des
Todes
sterben.
27:30 AlLE
Zehnten
im
Lande,
beide
von
Samen
des
Landes
und
von
Früchten
der
Bäume,
sind
des
HERRN
und
sollen
dem
HERRN
heilig
sein.
27:31 Will
aber
jemand
seinen
Zehnten
lösen,
der
soll
den
Fünften
drüber
geben.
27:32 Und
alLE
Zehnten
von
Rindern
und
Schafen,
und
was
unter
der
Rute
gehet,
das
ist
ein
heiliger
Zehnte
dem
HERRN.
27:33 Man
soll
nicht
fragen,
ob's
gut
oder
böse
sei;
man
soll's
auch
nicht
wechseln.
Wird
es
aber
jemand
wechseln,
so
soll
beides
heilig
sein
und
nicht
gelöset
werden.
27:34 Dies
sind
die
Gebote,
die
der
HERR
gebot
an
die
Kinder
Israel
auf
dem
Berge
Sinai.