5:1 Wenn
eine
SeeLE
sündigen
würde,
daß
er
einen
Fluch
höret,
und
er
des
Zeuge
ist,
oder
gesehen
oder
erfahren
hat
und
nicht
angesagt,
der
ist
einer
Missetat
schuldig.
5:2 Oder
wenn
eine
SeeLE
etwas
Unreines
anrühret,
es
sei
ein
Aas
eines
unreinen
Tieres
oder
Viehes
oder
Gewürmes,
und
wüßte
es
nicht,
der
ist
unrein
und
hat
sich
verschuldet.
5:3 Oder
wenn
er
einen
unreinen
Menschen
anrühret,
in
waserlei
Unreinigkeit
der
Mensch
unrein
werden
kann,
und
wüßte
es
nicht,
und
wird's
inne,
der
hat
sich
verschuldet.
5:4 Oder
wenn
eine
SeeLE
schwöret,
daß
ihm
aus
dem
Munde
entfähret,
Schaden
oder
Gutes
zu
tun
(wie
denn
einem
Menschen
ein
Schwur
entfahren
mag,
ehe
er's
bedacht),
und
wird's
inne,
der
hat
sich
an
der
einem
verschuldet.
5:5 Wenn
es
nun
geschiehet,
daß
er
sich
der
eines
verschuldet
und
erkennet
sich,
daß
er
daran
gesündigt
hat,
5:6 so
soll
er
für
seine
Schuld
dieser
seiner
Sünde,
die
er
getan
hat,
dem
HERRN
bringen
von
der
Herde
eine
Schaf
oder
Ziegenmutter
zum
Sündopfer;
so
soll
ihm
der
Priester
seine
Sünde
versöhnen.
5:7 Vermag
er
aber
nicht
ein
Schaf,
so
bringe
er
dem
HERRN
für
seine
Schuld,
die
er
getan
hat,
zwo
Turteltauben
oder
zwo
junge
Tauben,
die
erste
zum
Sündopfer,
die
andere
zum
Brandopfer.
5:8 Und
bringe
sie
dem
Priester.
Der
soll
die
erste
zum
Sündopfer
machen
und
ihr
den
Kopf
abkneipen
hinter
dem
Genick,
und
nicht
abbrechen.
5:9 Und
sprenge
mit
dem
Blut
des
Sündopfers
an
die
Seite
des
Altars
und
lasse
das
übrige
Blut
ausbluten
an
des
Altars
Boden.
Das
ist
das
Sündopfer.
5:10 Die
andere
aber
soll
er
zum
Brandopfer
machen
nach
seinem
Recht.
Und
soll
also
der
Priester
ihm
seine
Sünde
versöhnen,
die
er
getan
hat;
so
wird's
ihm
vergeben.
5:11 Vermag
er
aber
nicht
zwo
Turteltauben
oder
zwo
junge
Tauben,
so
bringe
er
für
seine
Sünde
sein
Opfer,
einen
zehnten
Teil
Epha
Semmelmehl
zum
Sündopfer.
Er
soll
aber
kein
Öl
drauf
legen
noch
Weihrauch
drauf
tun:
denn
es
ist
ein
Sündopfer.
5:12 Und
soll's
zum
Priester
bringen.
Der
Priester
aber
soll
eine
Handvoll
davon
nehmen
zum
Gedächtnis
und
anzünden
auf
dem
Altar
zum
Feuer
dem
HERRN.
Das
ist
ein
Sündopfer.
5:13 Und
der
Priester
soll
also
seine
Sünde,
die
er
getan
hat,
ihm
versöhnen,
so
wird's
ihm
vergeben.
Und
soll
des
Priesters
sein,
wie
ein
Speisopfer.
5:14 Und
der
HERR
redete
mit
Mose
und
sprach:
5:15 Wenn
sich
eine
SeeLE
vergreift,
daß
sie
es
versiehet,
und
sich
versündiget
an
dem,
das
dem
HERRN
geweihet
ist,
soll
sie
ihr
Schuldopfer
dem
HERRN
bringen,
einen
Widder
ohne
Wandel
von
der
Herde,
der
zween
Sekel
Silbers
wert
sei
nach
dem
Sekel
des
Heiligtums,
zum
Schuldopfer.
5:16 Dazu,
was
er
gesündiget
hat
an
dem
Geweiheten,
soll
er
wiedergeben
und
das
fünfte
Teil
darüber
geben,
und
soll's
dem
Priester
geben;
der
soll
ihn
versöhnen
mit
dem
Widder
des
Schuldopfers,
so
wird's
ihm
vergeben.
5:17 Wenn
eine
SeeLE
sündiget
und
tut
wider
irgend
ein
Gebot
des
HERRN,
das
sie
nicht
tun
sollte,
und
hat
es
nicht
gewußt,
die
hat
sich
verschuldet
und
ist
einer
Missetat
schuldig.
5:18 Und
soll
bringen
einen
Widder
von
der
Herde
ohne
Wandel,
der
eines
Schuldopfers
wert
ist,
zum
Priester;
der
soll
ihm
seine
Unwissenheit
versöhnen,
die
er
getan
hat
und
wußte
es
nicht;
so
wird's
ihm
vergeben.
5:19 Das
ist
das
Schuldopfer,
das
er
dem
HERRN
verfallen
ist.