30:1 Und
Mose
redete
mit
den
Fürsten
der
Stämme
der
Kinder
Israel
und
sprach:
Das
ist's,
das
der
HERR
geboten
hat:
30:2 Wenn
jemand
dem
HERRN
ein
Gelübde
tut
oder
einen
Eid
schwöret,
daß
er
seine
Seele
verbindet,
der
soll
sein
Wort
nicht
schwächen,
sondern
alles
tun,
wie
es
zu
seinem
Munde
ist
ausgegangen.
30:3 Wenn
ein
Weibsbild
dem
HERRN
ein
Gelübde
tut
und
sich
verbindet,
weil
sie
in
ihres
Vaters
Hause
und
im
Magdtum
ist;
30:4 und
ihr
Gelübde
und
Verbündnis,
das
sie
tut
über
ihre
Seele,
kommt
vor
ihren
Vater,
und
er
schweiget
dazu:
so
gilt
all
ihr
Gelübde
und
all
ihr
Verbündnis,
des
sie
sich
über
ihre
Seele
verbunden
hat.
30:5 Wo
aber
ihr
Vater
wehret
des
Tages,
wenn
er's
höret,
so
gilt
kein
Gelübde
noch
Verbündnis,
dessen
sie
sich
über
ihre
Seele
verbunden
hat;
und
der
HERR
wird
ihr
gnädig
sein,
weil
ihr
Vater
ihr
gewehret
hat.
30:6 Hat
sie
aber
einen
Mann
und
hat
ein
Gelübde
auf
ihr,
oder
entfähret
ihr
aus
ihren
Lippen
ein
Verbündnis
über
ihre
Seele;
30:7 und
der
Mann
höret's
und
schweiget
desselben
Tages
stille:
so
gilt
ihr
Gelübde
und
Verbündnis,
dessen
sie
sich
über
ihre
Seele
verbunden
hat.
30:8 Wo
aber
ihr
Mann
wehret
des
Tages,
wenn
er's
höret,
so
ist
ihr
Gelübde
los,
das
sie
auf
ihr
hat,
und
das
Verbündnis,
das
ihr
aus
ihren
Lippen
entfahren
ist
über
ihre
Seele;
und
der
HERR
wird
ihr
gnädig
sein.
30:9 Das
Gelübde
einer
Witwe
und
Verstoßenen:
alles,
wes
sie
sich
verbindet
über
ihre
Seele,
das
gilt
auf
ihr.
30:10 Wenn
jemandes
Gesinde
gelobet
oder
sich
mit
einem
Eide
verbindet
über
seine
Seele;
30:11 und
der
Hausherr
höret's
und
schweiget
dazu
und
wehret's
nicht:
so
gilt
all
dasselbe
Gelübde
und
alles,
wes
es
sich
verbunden
hat
über
seine
Seele.
30:12 Macht's
aber
der
Hausherr
des
Tages
los,
wenn
er's
höret,
so
gilt's
nicht,
was
aus
seinen
Lippen
gegangen
ist,
das
es
gelobet
oder
sich
verbunden
hat
über
seine
Seele;
denn
der
Hausherr
hat's
los
gemacht;
und
der
HERR
wird
ihm
gnädig
sein.
30:13 Und
alle
Gelübde
und
Eide,
zu
verbinden,
den
Leib
zu
kasteien,
mag
der
Hausherr
kräftigen
oder
schwächen,
also:
30:14 Wenn
er
dazu
schweiget
von
einem
Tage
zum
andern,
so
bekräftiget
er
alle
seine
Gelübde
und
Verbündnisse,
die
es
auf
ihm
hat,
darum
daß
er
geschwiegen
hat
des
Tages,
da
er's
hörete.
30:15 Wird
er's
aber
schwächen,
nachdem
er's
gehöret
hat,
so
soll
er
die
Missetat
tragen.
30:16 Das
sind
die
Satzungen,
die
der
HERR
Mose
geboten
hat
zwischen
Mann
und
Weib,
zwischen
Vater
und
Tochter,
weil
sie
noch
eine
Magd
ist
in
ihres
Vaters
Hause.