5:1 Und
der
HERR
redete
mit
Mose
und
sprach:
5:2 Gebeut
den
Kindern
Israel,
daß
sie
aus
dem
Lager
tun
alle
Aussätzigen
und
alle,
die
Eiterflüsse
haben
und
die
an
den
Toten
unrein
worden
sind.
5:3 Beide
Mann
und
Weib
sollen
sie
hinaustun
vor
das
Lager,
daß
sie
nicht
ihre
Lager
verunreinigen,
darinnen
ich
unter
ihnen
wohne.
5:4 Und
die
Kinder
Israel
taten
also
und
taten
sie
hinaus
vor
das
Lager,
wie
der
HERR
zu
Mose
geredet
hatte.
5:5 Und
der
HERR
redete
mit
Mose
und
sprach:
5:6 Sage
den
Kindern
Israel
und
sprich
zu
ihnen:
Wenn
ein
Mann
oder
Weib
irgend
eine
Sünde
wider
einen
Menschen
tut
und
sich
an
dem
HERRN
damit
versündiget,
so
hat
die
Seele
eine
Schuld
auf
ihr;
5:7 und
sie
sollen
ihre
Sünde
bekennen,
die
sie
getan
haben,
und
sollen
ihre
Schuld
versöhnen
mit
der
Hauptsumma,
und
darüber
das
fünfte
Teil
dazu
tun
und
dem
geben,
an
dem
sie
sich
verschuldiget
haben.
5:8 Ist
aber
niemand
da,
dem
man's
bezahlen
sollte,
so
soll
man's
dem
HERRN
geben
für
den
Priester
über
den
Widder
der
Versöhnung,
damit
er
versöhnet
wird.
5:9 Desgleichen
soll
alle
Hebe
von
allem
das
die
Kinder
Israel
heiligen
und
dem
Priester
opfern,
sein
sein.
5:10 Und
wer
etwas
heiliget,
das
soll
auch
sein
sein;
und
wer
etwas
dem
Priester
gibt,
das
soll
auch
sein
sein:
5:11 Und
der
HERR
redete
mit
Mose
und
sprach:
5:12 Sage
den
Kindern
Israel
und
sprich
zu
ihnen:
Wenn
irgend
eines
Mannes
Weib
sich
verliefe
und
sich
an
ihm
versündigte,
5:13 und
jemand
sie
fleischlich
beschläft,
und
würde
doch
dem
Manne
verborgen
vor
seinen
Augen
und
würde
verdeckt,
daß
sie
unrein
worden
ist,
und
kann
sie
nicht
überzeugen,
denn
sie
ist
nicht
drinnen
begriffen,
5:14 und
der
Eifergeist
entzündet
ihn,
daß
er
um
sein
Weib
eifert,
sie
sei
unrein
oder
nicht
unrein:
5:15 so
soll
er
sie
zum
Priester
bringen
und
ein
Opfer
über
sie
bringen,
den
Zehnten
Epha
Gerstenmehls,
und
soll
kein
Öl
drauf
gießen,
noch
Weihrauch
drauf
tun.
Denn
es
ist
ein
Eiferopfer
und
Rügeopfer,
das
Missetat
rüget.
5:16 Da
soll
sie
der
Priester
herzuführen
und
vor
den
HERRN
stellen,
5:17 und
des
heiligen
Wassers
nehmen
in
ein
irden
Gefäß
und
Staub
vom
Boden
der
Wohnung
ins
Wasser
tun,
5:18 und
soll
das
Weib
vor
den
HERRN
stellen
und
ihr
Haupt
entblößen
und
das
Rügeopfer,
das
ein
Eiferopfer
ist,
auf
ihre
Hand
legen.
Und
der
Priestersoll
in
seiner
Hand
bitter
verflucht
Wasser
haben;
5:19 und
soll
das
Weib
beschwören
und
zu
ihr
sagen:
Hat
kein
Mann
dich
beschlafen,
und
hast
dich
nicht
von
deinem
Manne
verlaufen,
daß
du
dich
verunreiniget
hast,
so
sollen
dir
diese
bitteren
verfluchten
Wasser
nicht
schaden.
5:20 Wo
du
dich
aber
von
deinem
Manne
verlaufen
hast,
daß
du
unrein
bist,
und
hat
jemand
dich
beschlafen
außer
deinem
Manne,
5:21 so
soll
der
Priester
das
Weib
beschwören
mit
solchem
Fluche
und
soll
zu
ihr
sagen:
Der
HERR
setze
dich
zum
Fluch
und
zum
Schwur
unter
deinem
Volk,
daß
der
HERR
deine
Hüfte
schwinden
und
deinen
Bauch
schwellen
lasse!
5:22 So
gehe
nun
das
verfluchte
Wasser
in
deinen
Leib,
daß
dein
Bauch
schwelle
und
deine
Hüfte
schwinde!
Und
das
Weib
soll
sagen:
Amen,
Amen!
5:23 Also
soll
der
Priester
diese
Flüche
auf
einen
Zettel
schreiben
und
mit
dem
bittern
Wasser
abwaschen;
5:24 und
soll
dem
Weibe
von
dem
bittern
verfluchten
Wasser
zu
trinken
geben.
Und
wenn
das
verfluchte
bittere
Wasser
in
sie
gegangen
ist,
5:25 soll
der
Priester
von
ihrer
Hand
das
Eiferopfer
nehmen
und
zum
Speisopfer
vor
dem
HERRN
weben
und
auf
dem
Altar
opfern,
nämlich:
5:26 soll
er
eine
Handvoll
des
Speisopfers
nehmen
zu
ihrem
Rügeopfer
und
auf
dem
Altar
anzünden
und
danach
dem
Weibe
das
Wasser
zu
trinken
geben.
5:27 Und
wenn
sie
das
Wasser
getrunken
hat:
ist
sie
unrein
und
hat
sich
an
ihrem
Manne
versündiget,
so
wird
das
verfluchte
Wasser
in
sie
gehen
und
ihr
bitter
sein,
daß
ihr
der
Bauch
schwellen
und
die
Hüfte
schwinden
wird,
und
wird
das
Weib
ein
Fluch
sein
unter
ihrem
Volk.
5:28 Ist
aber
ein
solch
Weib
nicht
verunreiniget;
sondern
rein;
so
wird's,
ihr
nicht
schaden,
daß
sie
kann
schwanger
werden.
5:29 Dies
ist
das
Eifergesetz,
wenn
ein
Weib
sich
von
ihrem
Manne
verläuft
und
unrein
wird,
5:30 oder
wenn
einen
Mann
der
Eifergeist
entzündet,
daß
er
um
seinWeib
eifert,
daß
er's
stelle
vor
den
HERRN,
und
der
Priester
an
ihr
tue
alles
nach
diesem
Gesetze.
5:31 Und
der
Mann
soll
unschuldig
sein
an
der
Missetat;
aber
das
Weib
soll
ihre
Missetat
tragen.