15:1 Alle
sieben
Jahre
sollst
du
ein
Erlassjahr
halten.
15:2 Also
soll's
aber
zugehen
mit
dem
Erlassjahr:
wenn
einer
seinem
Nächsten
etwas
borgte,
der
soll's
ihm
erlassen
und
soll's
nicht
einmahnen
von
seinem
Nächsten
oder
von
seinem
Bruder;
denn
es
heißt
das
Erlassjahr
des
HErrn.
15:3 Von
einem
Fremden
magst
du
es
einmahnen;
aber
dem,
der
dein
Bruder
ist,
sollst
du
es
erlassen.
15:4 Es
sollte
allerdinge
kein
Armer
unter
euch
sein;
denn
der
HErr
wird
dich
segnen
in
dem
Lande,
das
dir
der
HErr,
dein
Gott,
geben
wird
zum
Erbe
einzunehmen,
15:5 allein,
dass
du
der
Stimme
des
HErrn,
deines
Gottes,
gehorchest
und
haltest
alle
diese
Gebote,
die
ich
dir
heute
gebiete,
dass
du
darnach
tust.
15:6 Denn
der
HErr,
dein
Gott,
wird
dich
segnen,
wie
er
dir
verheißen
hat;
so
wirst
du
vielen
Völkern
leihen,
und
du
wirst
von
niemanden
borgen;
du
wirst
über
viele
Völker
herrschen,
und
über
dich
wird
niemand
herrschen.
15:7 Wenn
deiner
Brüder
irgend
einer
arm
ist
in
irgend
einer
Stadt
in
deinem
Lande,
das
der
HErr,
dein
Gott,
dir
geben
wird,
so
sollst
du
dein
Herz
nicht
verhärten
noch
deine
Hand
zuhalten
gegen
deinen
armen
Bruder,
15:8 sondern
sollst
sie
ihm
auftun
und
ihm
leihen,
nach
dem
er
Mangel
hat.
15:9 Hüte
dich,
dass
nicht
in
deinem
Herzen
eine
böse
Tücke
sei,
dass
du
sprichst:
Es
naht
herzu
das
siebente
Jahr,
das
Erlassjahr,
und
siehst
einen
armen
Bruder
unfreundlich
an
und
gebest
ihm
nicht;
so
wird
er
über
dich
zu
dem
HErrn
rufen,
und
es
wird
dir
eine
Sünde
sein.
15:10 Sondern
du
sollst
ihm
geben
und
dein
Herz
nicht
verdrießen
lassen,
dass
du
ihm
gibst;
denn
um
solches
willen
wird
dich
der
HErr,
dein
Gott,
segnen
in
allen
deinen
Werken
und
in
allem,
was
du
vornimmst.
15:11 Es
werden
allezeit
Arme
sein
im
Lande;
darum
gebiete
ich
dir
und
sage,
dass
du
deine
Hand
auftust
deinem
Bruder,
der
bedrängt
und
arm
ist
in
deinem
Lande.
15:12 Wenn
sich
dein
Bruder,
ein
Hebräer
oder
eine
Hebräerin,
dir
verkauft,
so
soll
er
dir
sechs
Jahre
dienen;
im
siebenten
Jahr
sollst
du
ihn
frei
losgeben.
15:13 Und
wenn
du
ihn
frei
losgibst,
sollst
du
ihn
nicht
leer
von
dir
gehen
lassen,
15:14 sondern
sollst
ihm
auflegen
von
deinen
Schafen,
von
deiner
Tenne
von
deiner
Kelter,
dass
du
gebest
von
dem,
das
dir
der
HErr,
dein
Gott,
gesegnet
hat.
15:15 Und
gedenke,
dass
du
auch
Knecht
warst
in
Ägyptenland
und
der
HErr,
dein
Gott,
dich
erlöst
hat;
darum
gebiete
ich
dir
solches
heute.
15:16 Wird
er
aber
zu
dir
sprechen:
Ich
will
nicht
ausziehen
von
dir;
denn
ich
habe
dich
und
dein
Haus
lieb
(weil
ihm
wohl
bei
dir
ist),
15:17 so
nimm
einen
Pfriemen
und
bohre
ihm
durch
sein
Ohr
an
der
Tür
und
lass
ihn
ewiglich
dein
Knecht
sein.
Mit
deiner
Magd
sollst
du
auch
also
tun.
15:18 Und
lass
dich's
nicht
schwer
dünken,
dass
du
ihn
frei
losgibst,
denn
er
hat
dir
als
zwiefältiger
Tagelöhner
sechs
Jahre
gedient;
so
wird
der
HErr,
dein
Gott,
dich
segnen
in
allem,
was
du
tust.
15:19 Alle
Erstgeburt,
die
unter
deinen
Rindern
und
Schafen
geboren
wird,
was
ein
Männlein
ist,
sollst
du
dem
HErrn,
deinem
Gott,
heiligen.
Du
sollst
nicht
ackern
mit
dem
Erstling
deiner
Ochsen
und
nicht
scheren
die
Erstlinge
deiner
Schafe.
15:20 Vor
dem
HErrn,
deinem
Gott,
sollst
du
sie
essen
jährlich
an
der
Stätte,
die
der
HErr
erwählt,
du
und
dein
Haus.
15:21 Wenn's
aber
einen
Fehl
hat,
dass
es
hinkt
oder
blind
ist,
oder
sonst
irgend
einen
bösen
Fehl,
so
sollst
du
es
nicht
opfern
dem
HErrn,
deinem
Gott;
15:22 sondern
in
deinem
Tor
sollst
du
es
essen,
du
seist
unrein
oder
rein,
wie
man
Reh
und
Hirsch
isst.
15:23 Allein
dass
du
sein
Blut
nicht
essest,
sondern
auf
die
Erde
gießest
wie
Wasser.