19:1 Wenn
der
HErr,
dein
Gott,
die
Völker
ausgerottet
hat,
welcher
Land
dir
der
HErr,
dein
Gott,
geben
wird,
dass
du
es
einnehmest
und
in
ihren
Städten
und
Häusern
wohnst,
19:2 sollst
du
dir
drei
Städte
aussondern
in
dem
Lande,
das
dir
der
HErr,
dein
Gott,
geben
wird
einzunehmen.
19:3 Und
sollst
den
Weg
dahin
zurichten
und
das
Gebiet
deines
Landes,
das
dir
der
HErr,
dein
Gott,
austeilen
wird,
in
drei
Kreise
scheiden,
dass
dahin
fliehe,
wer
einen
Totschlag
getan
hat.
19:4 Und
also
soll's
sein
mit
der
Sache
des
Totschlägers,
der
dahin
flieht,
dass
er
lebendig
bleibe:
wenn
jemand
seinen
Nächsten
schlägt,
nicht
vorsätzlich,
und
hat
zuvor
keinen
Hass
auf
ihn
gehabt,
19:5 sondern
als
wenn
jemand
mit
seinem
Nächsten
in
den
Wald
ginge,
Holz
zu
hauen,
und
seine
Hand
holte
mit
der
Axt
aus,
das
Holz
abzuhauen,
und
das
Eisen
führe
vom
Stiel
und
träfe
seinen
Nächsten,
dass
er
stürbe:
der
soll
in
dieser
Städte
eine
fliehen,
dass
er
lebendig
bleibe,
19:6 auf
dass
nicht
der
Bluträcher
dem
Totschläger
nachjage,
weil
sein
Herz
erhitzt
ist,
und
ergreife
ihn,
weil
der
Weg
so
ferne
ist,
und
schlage
ihn
tot,
so
er
doch
nicht
des
Todes
schuldig
ist,
weil
er
keinen
Hass
gegen
ihn
getragen
hat.
19:7 Darum
gebiete
ich
dir,
dass
du
drei
Städte
aussonderst.
19:8 Und
so
der
HErr,
dein
Gott,
deine
Grenzen
erweitern
wird,
wie
er
deinen
Vätern
geschworen
hat,
und
gibt
dir
alles
Land,
das
er
geredet
hat
deinen
Vätern
zu
geben
19:9 (so
du
anders
alle
diese
Gebote
halten
wirst,
dass
du
darnach
tust,
die
ich
dir
heute
gebiete,
dass
du
den
HErrn,
deinen
Gott,
liebst
und
in
seinen
Wegen
wandelst
dein
Leben
lang),
so
sollst
du
noch
drei
Städte
tun
zu
diesen
dreien,
19:10 auf
dass
nicht
unschuldig
Blut
in
deinem
Land
vergossen
werde,
das
dir
der
HErr,
dein
Gott,
zum
Erbe
gibt,
und
Blutschulden
auf
dich
kommen.
19:11 Wenn
aber
jemand
Hass
trägt
wider
seinen
Nächsten
und
lauert
auf
ihn
und
macht
sich
über
ihn
und
schlägt
ihn
tot
und
flieht
in
dieser
Städte
eine,
19:12 so
sollen
die
Ältesten
in
seiner
Stadt
hinschicken
und
ihn
von
da
holen
lassen
und
ihn
in
die
Hände
des
Bluträchers
geben,
dass
er
sterbe.
19:13 Deine
Augen
sollen
ihn
nicht
verschonen,
und
du
sollst
das
unschuldige
Blut
aus
Israel
tun,
dass
dir's
wohl
gehe.
19:14 Du
sollst
deines
Nächsten
Grenze
nicht
zurücktreiben,
die
die
Vorfahren
gesetzt
haben
in
deinem
Erbteil,
das
du
erbest
in
dem
Lande,
das
dir
der
HErr,
dein
Gott,
gegeben
hat
einzunehmen.
19:15 Es
soll
kein
einzelner
Zeuge
wider
jemand
auftreten
über
irgend
eine
Missetat
oder
Sünde,
es
sei
welcherlei
Sünde
es
sei,
die
man
tun
kann,
sondern
in
dem
Mund
zweier
oder
dreier
Zeugen
soll
die
Sache
bestehen.
19:16 Wenn
ein
frevler
Zeuge
wider
jemand
auftritt,
über
ihn
zu
bezeugen
eine
Übertretung,
19:17 so
sollen
die
beiden
Männer,
die
eine
Sache
miteinander
haben,
vor
dem
HErrn,
vor
den
Priestern
und
Richtern
stehen,
die
zur
selben
Zeit
sein
werden;
19:18 und
die
Richter
sollen
wohl
forschen.
Und
wenn
der
falsche
Zeuge
hat
ein
falsches
Zeugnis
wider
seinen
Bruder
gegeben,
19:19 so
sollt
ihr
ihm
tun,
wie
er
gedachte
seinem
Bruder
zu
tun,
dass
du
das
Böse
von
dir
wegtust,
19:20 auf
dass
es
die
andern
hören,
sich
fürchten
und
nicht
mehr
solche
böse
Stücke
vornehmen
zu
tun
unter
dir.
19:21 Dein
Auge
soll
sie
nicht
schonen;
Seele
um
Seele,
Auge
um
Auge,
Zahn
um
Zahn,
Hand
um
Hand,
Fuß
um
Fuß.