27:1 Und
der
HErr
redete
mit
Mose
und
sprach:
27:2 Rede
mit
den
Kindern
Israel
und
sprich
zu
ihnen:
Wenn
jemand
ein
besonderes
Gelübde
tut,
also
dass
du
seinen
Leib
schätzen
musst,
27:3 so
soll
dies
eine
Schätzung
sein:
ein
Mannsbild,
zwanzig
Jahre
alt
bis
ins
sechzigste
Jahr,
sollst
du
schätzen
auf
fünfzig
Silberlinge
nach
dem
Lot
des
Heiligtums,
27:4 ein
Weibsbild
auf
dreißig
Silberlinge.
27:5 Von
fünf
Jahren
an
bis
auf
zwanzig
Jahre
sollst
du
ihn
schätzen
auf
zwanzig
Silberlinge,
wenn's
ein
Mannsbild
ist,
ein
Weibsbild
aber
auf
zehn
Silberlinge.
27:6 Von
einem
Monat
an
bis
auf
fünf
Jahre
sollst
du
ihn
schätzen
auf
fünf
Silberlinge,
wenn's
ein
Mannsbild
ist,
ein
Weibsbild
aber
auf
drei
Silberlinge.
27:7 Ist
er
aber
sechzig
Jahre
alt
und
darüber,
so
sollst
du
ihn
schätzen
auf
fünfzehn
Silberlinge,
wenn's
ein
Mannsbild
ist,
ein
Weibsbild
aber
auf
zehn
Silberlinge.
27:8 Ist
er
aber
zu
arm
zu
solcher
Schätzung,
so
soll
er
sich
vor
den
Priester
stellen,
und
der
Priester
soll
ihn
schätzen;
er
soll
ihn
aber
schätzen,
nach
dem
die
Hand
des,
der
gelobt
hat,
erwerben
kann.
27:9 Ist's
aber
ein
Vieh,
das
man
dem
HErrn
opfern
kann:
alles,
was
man
davon
dem
HErrn
gibt
ist
heilig.
27:10 Man
soll's
nicht
wechseln
noch
wandeln,
ein
gutes
um
ein
böses,
oder
ein
böses
um
ein
gutes.
Wird's
aber
jemand
wechseln,
ein
Vieh
um
das
andere,
so
sollen
sie
beide
dem
HErrn
heilig
sein.
27:11 Ist
aber
das
Tier
unrein,
dass
man's
dem
HErrn
nicht
opfern
darf,
so
soll
man's
vor
den
Priester
stellen,
27:12 und
der
Priester
soll's
schätzen,
ob
es
gut
oder
böse
sei;
und
es
soll
bei
des
Priesters
Schätzung
bleiben.
27:13 Will's
aber
jemand
lösen,
der
soll
den
Fünften
über
die
Schätzung
geben.
27:14 Wenn
jemand
sein
Haus
heiligt,
dass
es
dem
HErrn
heilig
sei,
das
soll
der
Priester
schätzen,
ob's
gut
oder
böse
sei;
und
darnach
es
der
Priester
schätzt,
so
soll's
bleiben.
27:15 So
es
aber
der,
so
es
geheiligt
hat,
will
lösen,
so
soll
er
den
fünften
Teil
des
Geldes,
zu
dem
es
geschätzt
ist,
draufgeben,
so
soll's
sein
werden.
27:16 Wenn
jemand
ein
Stück
Acker
von
seinem
Erbgut
dem
HErrn
heiligt,
so
soll
es
geschätzt
werden
nach
der
Aussaat.
Ist
die
Aussaat
ein
Homer
Gerste,
so
soll
es
fünfzig
Silberlinge
gelten.
27:17 Heiligt
er
seinen
Acker
vom
Halljahr
an,
so
soll
er
nach
seinem
Wert
gelten.
27:18 Hat
er
ihn
aber
nach
dem
Halljahr
geheiligt,
so
soll
der
Priester
das
Geld
berechnen
nach
den
übrigen
Jahren
zum
Halljahr
und
ihn
darnach
geringer
schätzen.
27:19 Will
aber
der,
so
ihn
geheiligt
hat,
den
Acker
lösen,
so
soll
er
den
fünften
Teil
des
Geldes,
zu
dem
er
geschätzt
ist,
draufgeben,
so
soll
er
sein
werden.
27:20 Will
er
ihn
aber
nicht
lösen,
sondern
verkauft
ihn
einem
andern,
so
soll
er
ihn
nicht
mehr
lösen
können;
27:21 sondern
derselbe
Acker,
wenn
er
im
Halljahr
frei
wird,
soll
dem
HErrn
heilig
sein
wie
ein
verbannter
Acker
und
soll
des
Priesters
Erbgut
sein.
27:22 Wenn
aber
jemand
dem
HErrn
einen
Acker
heiligt,
den
er
gekauft
hat
und
der
nicht
sein
Erbgut
ist,
27:23 so
soll
der
Priester
berechnen,
was
er
gilt
bis
an
das
Halljahr;
und
soll
desselben
Tages
solche
Schätzung
geben,
dass
sie
dem
HErrn
heilig
sei.
27:24 Aber
im
Halljahr
soll
er
wieder
gelangen
an
den,
von
dem
er
ihn
gekauft
hat,
dass
sein
Erbgut
im
Lande
sei.
27:25 Alle
Schätzung
soll
geschehen
nach
dem
Lot
des
Heiligtums;
ein
Lot
aber
hat
zwanzig
Gera.
27:26 Die
Erstgeburt
unter
dem
Vieh,
die
dem
HErrn
sonst
gebührt,
soll
niemand
dem
HErrn
heiligen,
es
sei
ein
Ochs
oder
Schaf;
denn
es
ist
des
HErrn.
27:27 Ist
es
aber
unreines
Vieh,
so
soll
man's
lösen
nach
seinem
Werte,
und
darübergeben
den
Fünften.
Will
er's
aber
nicht
lösen,
so
verkaufe
man's
nach
seinem
Werte.
27:28 Man
soll
kein
Verbanntes
verkaufen
noch
lösen,
das
jemand
dem
HErrn
verbannt
von
allem,
was
sein
ist,
es
seien
Menschen,
Vieh
oder
Erbacker;
denn
alles
verbannte
ist
ein
Hochheiliges
dem
HErrn.
27:29 Man
soll
auch
keinen
verbannten
Menschen
lösen,
sondern
er
soll
des
Todes
sterben.
27:30 Alle
Zehnten
im
Lande
von
Samen
des
Landes
und
von
Früchten
der
Bäume
sind
des
HErrn
und
sollen
dem
HErrn
heilig
sein.
27:31 Will
aber
jemand
seinen
Zehnten
lösen,
der
soll
den
Fünften
darübergeben.
27:32 Und
alle
Zehnten
von
Rindern
und
Schafen,
von
allem,
was
unter
dem
Hirtenstabe
geht,
das
ist
ein
heiliger
Zehnt
dem
HErrn.
27:33 Man
soll
nicht
fragen,
ob's
gut
oder
böse
sei;
man
soll's
auch
nicht
wechseln.
Wird's
aber
jemand
wechseln,
so
soll's
beides
heilig
sein
und
nicht
gelöst
werden.
27:34 Dies
sind
die
Gebote,
die
der
HErr
dem
Mose
gebot
an
die
Kinder
Israel
auf
dem
Berge
Sinai.