5:1 Wenn
jemand
also
sündigen
würde,
dass
er
den
Fluch
aussprechen
hört
und
Zeuge
ist,
weil
er's
gesehen
oder
erfahren
hat,
es
aber
nicht
ansagt,
der
ist
einer
Missetat
schuldig.
5:2 Oder
wenn
jemand
etwas
Unreines
anrührt,
es
sei
ein
Aas
eines
unreinen
Tieres
oder
Viehs
oder
Gewürms,
und
wüsste
es
nicht,
der
ist
unrein
und
hat
sich
verschuldet.
5:3 Oder
wenn
er
einen
unreinen
Menschen
anrührt,
in
was
für
Unreinigkeit
der
Mensch
unrein
werden
kann,
und
wüsste
es
nicht
und
wird's
inne,
der
hat
sich
verschuldet.
5:4 Oder
wenn
jemand
schwört,
dass
ihm
aus
dem
Mund
entfährt,
Schaden
oder
Gutes
zu
tun
(wie
denn
einem
Menschen
ein
Schwur
entfahren
mag,
ehe
er's
bedächte),
und
wird's
inne,
der
hat
sich
an
der
einem
verschuldet.
5:5 Wenn's
nun
geschieht,
dass
er
sich
an
einem
verschuldet
und
bekennt,
dass
er
daran
gesündigt
hat,
5:6 so
soll
er
für
seine
Schuld
dieser
seiner
Sünde,
die
er
getan
hat,
dem
HErrn
bringen
von
der
Herde
eine
Schaf-
oder
Ziegenmutter
zum
Sündopfer,
so
soll
ihm
der
Priester
seine
Sünden
versöhnen.
5:7 Vermag
er
aber
nicht
ein
Schaf,
so
bringe
er
dem
HErrn
für
seine
Schuld,
die
er
getan
hat,
zwei
Turteltauben
oder
zwei
junge
Tauben,
die
erste
zum
Sündopfer,
die
andere
zum
Brandopfer,
5:8 und
bringe
sie
dem
Priester.
Der
soll
die
erste
zum
Sündopfer
machen,
und
ihr
den
Kopf
abkneipen
hinter
dem
Genick,
und
nicht
abbrechen;
5:9 und
sprenge
mit
dem
Blut
des
Sündopfers
an
die
Seite
des
Altars,
und
lasse
das
übrige
Blut
ausbluten
an
des
Altars
Boden.
Das
ist
das
Sündopfer,
5:10 Die
andere
aber
soll
er
zum
Brandopfer
machen,
so
wie
es
recht
ist.
Und
soll
also
der
Priester
ihm
seine
Sünde
versöhnen,
die
er
getan
hat,
so
wird's
ihm
vergeben.
5:11 Vermag
er
aber
nicht
zwei
Turteltauben
oder
zwei
junge
Tauben,
so
bringe
er
für
seine
Sünde
als
ein
Opfer
ein
zehntel
Epha
Semmelmehl
zum
Sündopfer.
Er
soll
aber
kein
Öl
darauf
legen
noch
Weihrauch
darauf
tun;
denn
es
ist
ein
Sündopfer.
5:12 Und
soll's
zum
Priester
bringen.
Der
Priester
aber
soll
eine
Handvoll
davon
nehmen
zum
Gedächtnis
und
anzünden
auf
dem
Altar
zum
Feuer
dem
HErrn.
Das
ist
ein
Sündopfer.
5:13 Und
der
Priester
soll
also
seine
Sünde,
die
er
getan
hat,
ihm
versöhnen,
so
wird's
ihm
vergeben.
Und
es
soll
dem
Priester
gehören
wie
ein
Speisopfer.
5:14 Und
der
HErr
redete
mit
Mose
und
sprach:
5:15 Wenn
sich
jemand
vergreift,
dass
er
es
versieht
und
sich
versündigt
an
dem,
das
dem
HErrn
geweiht
ist,
soll
er
ein
Schuldopfer
dem
HErrn
bringen,
einen
Widder
ohne
Fehl
von
der
Herde,
der
zwei
Silberlinge
wert
sei
nach
dem
Lot
des
Heiligtums,
zum
Schuldopfer.
5:16 Dazu
was
er
gesündigt
hat
an
dem
Geweihten,
soll
er
wiedergeben
und
den
fünften
Teil
darüber
geben,
und
soll's
dem
Priester
geben;
der
soll
ihn
versöhnen
mit
dem
Widder
des
Schuldopfers,
so
wird's
ihm
vergeben.
5:17 Wenn
jemand
sündigt
und
tut
wider
irgend
ein
Gebot
des
HErrn,
was
er
nicht
tun
sollte,
und
hat's
nicht
gewusst,
der
hat
sich
verschuldet
und
ist
einer
Missetat
schuldig
5:18 und
soll
bringen
einen
Widder
von
der
Herde
ohne
Fehl,
der
eines
Schuldopfers
wert
ist,
zum
Priester;
der
soll
ihm
versöhnen,
was
er
versehen
hat
und
wusste
es
nicht,
so
wird's
ihm
vergeben.
5:19 Das
ist
das
Schuldopfer;
verschuldet
hat
er
sich
an
dem
HErrn.