30:1 <FI>30:2<Fi>
Und
Mose
redete
mit
den
Fürsten
der
Stämme
der
Kinder
Israel
und
sprach:
das
ist's,
was
der
HErr
geboten
hat:
30:2 <FI>30:3<Fi>
Wenn
jemand
dem
HErrn
ein
Gelübde
tut
oder
einen
Eid
schwört,
dass
er
seine
Seele
verbindet,
der
soll
sein
Wort
nicht
aufheben,
sondern
alles
tun,
wie
es
zu
seinem
Munde
ist
ausgegangen.
30:3 <FI>30:4<Fi>
Wenn
ein
Weib
dem
HErrn
ein
Gelübde
tut
und
sich
verbindet,
solange
sie
in
ihres
Vaters
Hause
und
ledig
ist,
30:4 <FI>30:5<Fi>
und
ihr
Gelübde
und
Verbündnis,
das
sie
nimmt
auf
ihre
Seele,
kommt
vor
ihren
Vater,
und
er
schweigt
dazu,
so
gilt
all
ihr
Gelübde
und
all
ihr
Verbündnis,
das
sie
ihrer
Seele
aufgelegt
hat.
30:5 <FI>30:6<Fi>
Wo
aber
ihr
Vater
ihr
wehrt
des
Tages,
wenn
er's
hört,
so
gilt
kein
Gelübde
noch
Verbündnis,
das
sie
auf
ihre
Seele
gelegt
hat;
und
der
HErr
wird
ihr
gnädig
sein,
weil
ihr
Vater
ihr
gewehrt
hat.
30:6 <FI>30:7<Fi>
Wird
sie
aber
eines
Mannes
und
hat
ein
Gelübde
auf
sich
oder
ist
ihr
aus
ihren
Lippen
ein
Verbündnis
entfahren
über
ihre
Seele,
30:7 <FI>30:8<Fi>
und
der
Mann
hört
es,
und
schweigt
desselben
Tages,
wenn
er's
hört,
so
gilt
ihr
Gelübde
und
Verbündnis,
das
sie
auf
ihre
Seele
genommen
hat.
30:8 <FI>30:9<Fi>
Wo
aber
ihr
Mann
ihr
wehrt
des
Tages,
wenn
er's
hört,
so
ist
ihr
Gelübde
los,
das
sie
auf
sich
hat,
und
das
Verbündnis,
das
ihr
aus
den
Lippen
entfahren
ist
über
ihre
Seele;
und
der
HErr
wird
ihr
gnädig
sein.
30:9 <FI>30:10<Fi>
Das
Gelübde
einer
Witwe
und
Verstoßenen,
alles
Verbündnis,
das
sie
nimmt
auf
ihre
Seele,
das
gilt
auf
ihr.
30:10 <FI>30:11<Fi>
Wenn
eine
in
ihres
Mannes
Hause
gelobt
oder
sich
mit
einem
Eide
verbindet
über
ihre
Seele,
30:11 <FI>30:12<Fi>
und
ihr
Mann
hört
es,
und
schweigt
dazu
und
wehrt
es
nicht,
so
gilt
all
dasselbe
Gelübde
und
alles
Verbündnis,
das
sie
auflegt
ihrer
Seele.
30:12 <FI>30:13<Fi>
Macht's
aber
ihr
Mann
des
Tages
los,
wenn
er's
hört,
so
gilt
das
nichts,
was
aus
ihren
Lippen
gegangen
ist,
was
sie
gelobt
oder
wozu
sie
sich
verbunden
hat
über
ihre
Seele;
denn
ihr
Mann
hat's
losgemacht,
und
der
HErr
wird
ihr
gnädig
sein.
30:13 <FI>30:14<Fi>
Alle
Gelübde
und
Eide,
die
verbinden
den
Leib
zu
kasteien,
mag
ihr
Mann
bekräftigen
oder
aufheben
also:
30:14 <FI>30:15<Fi>
wenn
er
dazu
schweigt
von
einem
Tag
zum
andern,
so
bekräftigt
er
alle
ihre
Gelübde
und
Verbündnisse,
die
sie
auf
sich
hat,
darum
dass
er
geschwiegen
hat
des
Tages,
da
er's
hörte;
30:15 <FI>30:16<Fi>
wird
er's
aber
aufheben,
nachdem
er's
gehört
hat,
so
soll
er
ihre
Missetat
tragen.
30:16 <FI>30:17<Fi>
Das
sind
die
Satzungen,
die
der
HErr
dem
Mose
geboten
hat
zwischen
Mann
und
Weib,
zwischen
Vater
und
Tochter,
solange
sie
noch
ledig
ist
in
ihres
Vaters
Hause.