7:1 Und
dies
ist
das
Gesetz
des
Schuldopfers.
Ein
Hochheiliges
ist
es.
7:2 An
der
Stätte,
da
man
das
Brandopfer
schlachtet,
soll
man
auch
das
Schuldopfer
schlachten
und
sein
Blut
auf
dem
Altar
umhersprengen.
7:3 Und
all
sein
Fett
soll
man
opfern,
den
Schwanz
und
das
Fett,
welches
das
Eingeweide
bedeckt,
7:4 die
zwei
Nieren
mit
dem
Fett,
das
daran
ist,
an
den
Lenden,
und
das
Netz
über
der
Leber,
an
den
Nieren
abgerissen.
7:5 Und
der
Priester
soll's
auf
dem
Altar
anzünden
zum
Feuer
dem
HErrn.
Das
ist
ein
Schuldopfer.
7:6 Was
männlich
ist
unter
den
Priestern,
die
sollen
das
essen
an
heiliger
Stätte;
denn
es
ist
ein
Hochheiliges.
7:7 Wie
das
Sündopfer,
also
soll
auch
das
Schuldopfer
sein;
aller
beider
soll
einerlei
Gesetz
sein;
und
sollen
dem
Priester
gehören,
der
dadurch
versöhnt.
7:8 Welcher
Priester
jemandes
Brandopfer
opfert,
des
soll
des
Brandopfers
Fell
sein,
das
er
geopfert
hat.
7:9 Und
alles
Speisopfer,
das
im
Ofen
oder
auf
dem
Rost
oder
in
der
Pfanne
gebacken
ist,
soll
dem
Priester
gehören,
der
es
opfert.
7:10 Und
alles
Speisopfer,
das
mit
Öl
gemengt
oder
trocken
ist,
soll
aller
Kinder
Aarons
sein,
eines
wie
des
andern.
7:11 Und
dies
ist
das
Gesetz
des
Dankopfers,
das
man
dem
HErrn
opfert.
7:12 Wollen
sie
ein
Lobopfer
tun,
so
sollen
sie
ungesäuerte
Kuchen
opfern,
mit
Öl
gemengt,
oder
ungesäuerte
Fladen,
mit
Öl
bestrichen,
oder
geröstete
Semmelkuchen,
mit
Öl
gemengt.
7:13 Sie
sollen
aber
solches
Opfer
tun
auf
Kuchen
von
gesäuertem
Brot
mit
ihrem
Lob-
und
Dankopfer,
7:14 und
sollen
einen
von
den
allen
dem
HErrn
zur
Hebe
opfern,
und
es
soll
dem
Priester
gehören,
der
das
Blut
des
Dankopfers
sprengt.
7:15 Und
das
Fleisch
ihres
Lob-
und
Dankopfers
soll
desselben
Tages
gegessen
werden,
da
es
geopfert
ist,
und
nichts
übriggelassen
werden
bis
an
den
Morgen.
7:16 Ist
es
aber
ein
Gelübde
oder
freiwilliges
Opfer,
so
soll
es
desselben
Tages,
da
es
geopfert
ist,
gegessen
werden;
so
aber
etwas
übrigbleibt
auf
den
andern
Tag,
so
soll
man's
doch
essen.
7:17 Aber
was
vom
geopferten
Fleisch
übrigbleibt
am
dritten
Tage,
soll
mit
Feuer
verbrannt
werden.
7:18 Und
wo
jemand
am
dritten
Tage
wird
essen
von
dem
geopferten
Fleisch
seines
Dankopfers,
so
wird
er
nicht
angenehm
sein,
der
es
geopfert
hat;
es
wird
ihm
auch
nicht
zugerechnet
werden,
sondern
es
wird
ein
Greuel
sein;
und
welche
Seele
davon
essen
wird,
die
ist
einer
Missetat
schuldig.
7:19 Und
das
Fleisch,
das
von
etwas
Unreinem
berührt
wird,
soll
nicht
gegessen,
sondern
mit
Feuer
verbrannt
werden.
Wer
reines
Leibes
ist,
soll
von
dem
Fleisch
essen.
7:20 Und
welche
Seele
essen
wird
von
dem
Fleisch
des
Dankopfers,
das
dem
HErrn
zugehört,
und
hat
eine
Unreinigkeit
an
sich,
die
wird
ausgerottet
werden
von
ihrem
Volk.
7:21 Und
wenn
eine
Seele
etwas
Unreines
anrührt,
es
sei
ein
unreiner
Mensch,
ein
unreines
Vieh
oder
sonst
was
greulich
ist,
und
vom
Fleisch
des
Dankopfers
isst,
das
dem
HErrn
zugehört,
die
wird
ausgerottet
werden
von
ihrem
Volk.
7:22 Und
der
HErr
redete
mit
Mose
und
sprach:
7:23 Rede
mit
den
Kindern
Israel
und
sprich:
Ihr
sollt
kein
Fett
essen
von
Ochsen,
Lämmern
und
Ziegen.
7:24 Aber
das
Fett
vom
Aas,
und
was
vom
Wild
zerrissen
ist,
macht
euch
zu
allerlei
Nutz;
aber
essen
sollt
ihr's
nicht.
7:25 Denn
wer
das
Fett
isst
von
dem
Vieh,
davon
man
dem
HErrn
Opfer
bringt,
dieselbe
Seele
soll
ausgerottet
werde
von
ihrem
Volk.
7:26 Ihr
sollt
auch
kein
Blut
essen,
weder
vom
Vieh
noch
von
Vögeln,
überall,
wo
ihr
wohnt.
7:27 Welche
Seele
würde
irgend
ein
Blut
essen,
die
soll
ausgerottet
werden
von
ihrem
Volk.
7:28 Und
der
HErr
redete
mit
Mose
und
sprach:
7:29 Rede
mit
den
Kindern
Israel
und
sprich:
Wer
dem
HErrn
sein
Dankopfer
tun
will,
der
soll
darbringen,
was
vom
Dankopfer
dem
HErrn
gehört.
7:30 Er
soll's
aber
mit
seiner
Hand
herzubringen
zum
Opfer
des
HErrn;
nämlich
das
Fett
soll
er
bringen
samt
der
Brust,
dass
sie
ein
Webeopfer
werden
vor
dem
HErrn.
7:31 Und
der
Priester
soll
das
Fett
anzünden
auf
dem
Altar,
aber
die
Brust
soll
Aarons
und
seiner
Söhne
sein.
7:32 Und
die
rechte
Schulter
sollen
sie
dem
Priester
geben
zur
Hebe
von
ihren
Dankopfern.
7:33 Und
welcher
unter
Aarons
Söhnen
das
Blut
der
Dankopfer
opfert
und
das
Fett,
des
soll
die
rechte
Schulter
sein
zu
seinem
Teil.
7:34 Denn
die
Webebrust
und
die
Hebeschulter
habe
ich
genommen
von
den
Kindern
Israel
von
ihren
Dankopfern
und
habe
sie
dem
Priester
Aaron
und
seinen
Söhnen
gegeben
zum
ewigen
Recht.
7:35 Dies
ist
die
Gebühr
Aarons
und
seiner
Söhne
von
den
Opfern
des
HErrn,
des
Tages,
da
sie
überantwortet
wurden
Priester
zu
sein
dem
HErrn,
7:36 die
der
HErr
gebot
am
Tage,
da
er
sie
salbte,
dass
sie
ihnen
gegeben
werden
sollte
von
den
Kindern
Israel,
zum
ewigen
Recht
allen
ihren
Nachkommen.
7:37 Dies
ist
das
Gesetz
des
Brandopfers,
des
Speisopfers,
des
Sündopfers,
des
Schuldopfers,
der
Füllopfer
und
der
Dankopfer,
7:38 das
der
HErr
dem
Mose
gebot
auf
dem
Berge
Sinai
des
Tages,
da
er
ihm
gebot
an
die
Kinder
Israel,
zu
opfern
ihre
Opfer
dem
HErrn
in
der
Wüste
Sinai.