35:1 Und
der
HErr
redete
mit
Mose
auf
den
Gefilde
der
Moabiter
am
Jordan
gegenüber
Jericho
und
sprach:
35:2 Gebiete
den
Kindern
Israel,
dass
sie
den
Leviten
Städte
geben
von
ihren
Erbgütern
zur
Wohnung;
35:3 dazu
Vorstädte
um
die
Städte
her
sollt
ihr
den
Leviten
auch
geben,
dass
sie
in
den
Städten
wohnen
und
in
den
Vorstädten
ihr
Vieh
und
Gut
und
allerlei
Tiere
haben.
35:4 Die
Weite
aber
der
Vorstädte,
die
ihr
den
Leviten
gebt,
soll
tausend
Ellen
draußen
vor
der
Stadtmauer
umher
haben.
35:5 So
sollt
ihr
nun
messen
außen
an
der
Stadt
von
der
Ecke
gegen
Morgen
zweitausend
Ellen
und
von
der
Ecke
gegen
Mittag
zweitausend
Ellen
und
von
der
Ecke
gegen
Abend
zweitausend
Ellen
und
von
der
Ecke
gegen
Mitternacht
zweitausend
Ellen,
dass
die
Stadt
in
der
Mitte
sei.
Das
sollen
ihre
Vorstädte
sein.
35:6 Und
unter
den
Städten,
die
ihr
den
Leviten
geben
werdet,
sollt
ihr
sechs
Freistädte
geben,
dass
dahinein
fliehe,
wer
einen
Totschlag
getan
hat.
Über
dieselben
sollt
ihr
noch
zweiundvierzig
Städte
geben,
35:7 dass
alle
Städte,
die
ihr
den
Leviten
gebt,
seien
achtundvierzig
mit
ihren
Vorstädten.
35:8 Und
sollt
derselben
desto
mehr
geben
von
denen,
die
viel
besitzen
unter
den
Kindern
Israel,
und
desto
weniger
von
denen,
die
wenig
besitzen;
ein
jeglicher
nach
seinem
Erbteil,
das
ihm
zugeteilt
wird,
soll
Städte
den
Leviten
geben.
35:9 Und
der
HErr
redete
mit
Mose
und
sprach:
35:10 Rede
mit
den
Kindern
Israel
und
sprich
zu
ihnen:
Wenn
ihr
über
den
Jordan
ins
Land
Kanaan
kommt,
35:11 sollt
ihr
Städte
auswählen,
dass
sie
Freistädte
seien,
wohin
fliehe,
wer
einen
Totschlag
unversehens
tut.
35:12 Und
sollen
unter
euch
solche
Freistädte
sein
vor
dem
Bluträcher,
dass
der
nicht
sterben
müsse,
der
einen
Totschlag
getan
hat,
bis
dass
er
vor
der
Gemeinde
vor
Gericht
gestanden
sei.
35:13 Und
der
Städte,
die
ihr
geben
werdet
zu
Freistädten,
sollen
sechs
sein.
35:14 Drei
sollt
ihr
geben
diesseit
des
Jordans
und
drei
im
Lande
Kanaan.
35:15 Das
sind
die
sechs
Freistädte,
den
Kindern
Israel
und
den
Fremdlingen
und
den
Beisassen
unter
euch,
dass
dahin
fliehe,
wer
einen
Totschlag
getan
hat
unversehens.
35:16 Wer
jemand
mit
einem
Eisen
schlägt,
dass
er
stirbt,
der
ist
ein
Totschläger
und
soll
des
Todes
sterben.
35:17 Wirft
er
ihn
mit
einem
Stein,
mit
dem
jemand
mag
getötet
werden,
dass
er
davon
stirbt,
so
ist
er
ein
Totschläger
und
soll
des
Todes
sterben.
35:18 Schlägt
er
ihn
aber
mit
einem
Holz,
mit
dem
jemand
mag
totgeschlagen
werden,
dass
er
stirbt,
so
ist
er
ein
Totschläger
und
soll
des
Todes
sterben.
35:19 Der
Rächer
des
Bluts
soll
den
Totschläger
zum
Tode
bringen;
wo
er
ihm
begegnet,
soll
er
ihn
töten.
35:20 Stößt
er
ihn
aus
Hass
oder
wirft
etwas
auf
ihn
aus
List,
dass
er
stirbt,
35:21 oder
schlägt
ihn
aus
Feindschaft
mit
seiner
Hand,
dass
er
stirbt,
so
soll
er
des
Todes
sterben,
der
ihn
geschlagen
hat;
denn
er
ist
ein
Totschläger.
Der
Rächer
des
Bluts
soll
ihn
zum
Tode
bringen,
wo
er
ihm
begegnet.
35:22 Wenn
er
ihn
aber
ungefähr
stößt,
ohne
Feindschaft,
oder
wirft
irgend
etwas
auf
ihn
unversehens
35:23 oder
wirft
irgend
einen
Stein
auf
ihn,
davon
man
sterben
mag,
und
er
hat's
nicht
gesehen,
also
dass
er
stirbt,
und
er
ist
nicht
sein
Feind,
hat
ihm
auch
kein
Übles
gewollt,
35:24 so
soll
die
Gemeinde
richten
zwischen
dem,
der
geschlagen
hat,
und
dem
Rächer
des
Bluts
nach
diesen
Rechten.
35:25 Und
die
Gemeinde
soll
den
Totschläger
erretten
von
der
Hand
des
Bluträchers
und
soll
ihn
wiederkommen
lassen
zu
der
Freistadt,
dahin
er
geflohen
war;
und
er
soll
daselbst
bleiben,
bis
dass
der
Hohepriester
sterbe,
den
man
mit
dem
heiligen
Öl
gesalbt
hat.
35:26 Wird
aber
der
Totschläger
aus
seiner
Freistadt
Grenze
gehen,
dahin
er
geflohen
ist,
35:27 und
der
Bluträcher
findet
ihn
außerhalb
der
Grenze
seiner
Freistadt
und
schlägt
ihn
tot,
so
soll
er
des
Bluts
nicht
schuldig
sein.
35:28 Denn
er
sollte
in
seiner
Freistadt
bleiben
bis
an
den
Tod
des
Hohenpriesters,
und
nach
des
Hohenpriesters
Tod
wieder
zum
Lande
seines
Erbguts
kommen.
35:29 Das
soll
euch
ein
Recht
sein
bei
euren
Nachkommen,
überall,
wo
ihr
wohnt.
35:30 Den
Totschläger
soll
man
töten
nach
dem
Mund
zweier
Zeugen.
Ein
Zeuge
soll
nicht
aussagen
über
eine
Seele
zum
Tode.
35:31 Und
ihr
sollt
keine
Versühnung
nehmen
für
die
Seele
eines
Totschlägers;
denn
er
ist
des
Todes
schuldig,
und
er
soll
des
Todes
sterben.
35:32 Und
sollt
keine
Versühnung
nehmen
für
den,
der
zur
Freistadt
geflohen
ist,
dass
er
wiederkomme,
zu
wohnen
im
Lande,
bis
der
Priester
sterbe.
35:33 Und
schändet
das
Land
nicht,
darin
ihr
wohnet;
denn
wer
blutschuldig
ist,
der
schändet
das
Land,
und
das
Land
kann
vom
Blut
nicht
versöhnt
werden,
das
darin
vergossen
wird,
außer
durch
das
Blut
des,
der
es
vergossen
hat.
35:34 Verunreinigt
das
Land
nicht,
darin
ihr
wohnet,
darin
ich
auch
wohne;
denn
ich
bin
der
HErr,
der
unter
den
Kindern
Israel
wohnt.