29:1 Und
der
erste
Tag
des
siebenten
Monden
soll
bei
euch
heilig
heißen,
daß
ihr
zusammenkommet;
keine
Dienstarbeit
sollt
ihr
drinnen
tun.
Es
ist
euer
Trommetentag.
29:2 Und
sollt
Brandopfer
tun
zum
süßen
Geruch
dem
HERRN:
einen
jungen
Farren,
einen
Widder,
sieben
jährige
Lämmer
ohne
Wandel;
29:3 dazu
ihr
Speisopfer:
drei
Zehnten
Semmelmehls,
mit
Öl
gemenget,
zu
dem
Farren,
zwo
Zehnten
zu
dem
Widder
29:4 und
einen
Zehnten
auf
ein
jeglich
Lamm
der
sieben
Lämmer;
29:5 auch
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer,
euch
zu
versöhnen,
29:6 über
das
Brandopfer
des
Monden
und
sein
Speisopfer
und
über
das
tägliche
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
mit
ihrem
Trankopfer,
nach
ihrem
Recht
zum
süßen
Geruch.
Das
ist
ein
Opfer
dem
HERRN.
29:7 Der
zehnte
Tag
dieses
siebenten
Monden
soll
bei
euch
auch
heilig
heißen,
daß
ihr
zusammenkommet;
und
sollt
eure
Leiber
kasteien
und
keine
Arbeit
drinnen
tun,
29:8 sondern
Brandopfer
dem
HERRN
zum
süßen
Geruch
opfern:
einen
jungen
Farren,
einen
Widder,
sieben
jährige
Lämmer
ohne
Wandel,
29:9 mit
ihren
Speisopfern:
drei
Zehnten
Sernmelmehls,
mit
Öl
gemenget,
zu
dem
Farren,
zwo
Zehnten
zu
dem
Widder
29:10 und
einen
Zehnten
je
zu
einem
der
sieben
Lämmer;
29:11 dazu
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer
über
das
Sündopfer
der
Versöhnung
und
das
tägliche
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
mit
ihrem
Trankopfer.
29:12 Der
fünfzehnte
Tag
des
siebenten
Monden
soll
bei
euch
heilig
heißen,
daß
ihr
zusammenkommet.
Keine
Dienstarbeit
sollt
ihr
drinnen
tun;
und
sollt
dem
HERRN
sieben
Tage
feiern.
29:13 Und
sollt
dem
HERRN
Brandopfer
tun
zum
Opfer
des
süßen
Geruchs
dem
HERRN:
dreizehn
junge
Farren,
zween
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Wandel,
29:14 samt
ihrem
Speisopfer:
drei
Zehnten
Semmelmehls,
mit
Öl
gemenget,
je
zu
einem
der
dreizehn
Farren,
zween
Zehnten
je
zu
einem
der
zween
Widder
29:15 und
einen
Zehnten
je
zu
einem
der
vierzehn
Lämmer;
29:16 dazu
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer
über
das
tägliche
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
seinem
Trankopfer.
29:17 Am
andern
Tage
zwölf
junge
Farren,
zween
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Wandel,
29:18 mit
ihrem
Speisopfer
und
Trankopfer
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl
nach
dem
Recht;
29:19 dazu
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer
über
das
tägliche
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
mit
ihrem
Trankopfer.
29:20 Am
dritten
Tage
elf
Farren,
zween
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Wandel,
29:21 mit
ihren
Speisopfern
und
Trankopfern
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl
nach
dem
Recht;
29:22 dazu
einen
Bock
zum
Sündopfer
über
das
tägliche
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
seinem
Trankopfer.
29:23 Am
vierten
Tage
zehn
Farren,
zween
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Wandel,
29:24 samt
ihren
Speisopfern
und
Trankopfern
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl
nach
dem
Recht;
29:25 dazu
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer
über
das
tägliche
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
seinem
Trankopfer.
29:26 Am
fünften
Tage
neun
Farren,
zween
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Wandel,
29:27 samt
ihren
Speisopfern
und
Trankopfern
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl
nach
dem
Recht;
29:28 dazu
einen
Bock
zum
Sündopfer
über
das
tägliche
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
seinem
Trankopfer.
29:29 Am
sechsten
Tage
acht
Farren,
zween
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Wandel,
29:30 samt
ihren
Speisopfern
und
Trankopfern
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl
nach
dem
Recht;
einen
Bock
zum
Sündopfer
über
29:31 dazu
das
tägliche
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
seinem
Trankopfer.
29:32 Am
siebenten
Tage
sieben
Farren,
zween
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Wandel,
29:33 samt
ihren
Speisopfern
und
Trankopfern
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl
nach
dem
Recht;
29:34 dazu
einen
Bock
zum
Sündopfer
über
das
tägliche
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
seinem
Trankopfer.
29:35 Am
achten
soll
der
Tag
der
Versammlung
sein;
keine
Dienstarbeit
sollt
ihr
drinnen
tun.
29:36 Und
sollt
Brandopfer
opfern
zum
Opfer
des
süßen
Geruchs
dem
HERRN:
einen
Farren,
einen
Widder,
sieben
jährige
Lämmer
ohne
Wandel,
29:37 samt
ihren
Speisopfern
und
Trankopfern
zu
den
Farren,
zu
dem
Widder
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl
nach
dem
Recht;
29:38 dazu
einen
Bock
zum
Sündopfer
über
das
tägliche
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
seinem
Trankopfer.
29:39 Solches
sollt
ihr
dem
HERRN
tun
auf
eure
Feste,
ausgenommen,
was
ihr
gelobet
und
freiwillig
gebet
zu
Brandopfern,
Speisopfern,
Trankopfern
und
Dankopfern.
29:40 Und
Mose
sagte
den
Kindern
Israel
alles,
was
ihm
der
HERR
geboten
hatte.