13:1 Und
der
HErr
redete
mit
Mose
und
Aaron
und
sprach:
13:2 Wenn
einem
Menschen
an
der
Haut
seines
Fleisches
etwas
auffährt
oder
ausschlägt
oder
eiterweiß
wird,
als
wollte
ein
Aussatz
werden
an
der
Haut
seines
Fleisches,
soll
man
ihn
zum
Priester
Aaron
führen
oder
zu
einem
unter
seinen
Söhnen,
den
Priestern.
13:3 Und
wenn
der
Priester
das
Mal
an
der
Haut
des
Fleisches
sieht,
dass
die
Haare
in
Weiß
verwandelt
sind
und
das
Ansehen
an
dem
Ort
tiefer
ist
denn
die
andere
Haut
seines
Fleisches,
so
ist's
gewiss
der
Aussatz.
Darum
soll
ihn
der
Priester
besehen
und
für
unrein
urteilen.
13:4 Wenn
aber
etwas
eiterweiß
ist
an
der
Haut
des
Fleisches,
und
doch
das
Ansehen
der
Haut
nicht
tiefer
denn
die
andere
Haut
des
Fleisches
und
die
Haare
nicht
in
Weiß
verwandelt
sind,
so
soll
der
Priester
ihn
verschließen
sieben
Tage
13:5 und
am
siebenten
Tage
besehen.
Ist's,
dass
das
Mal
bleibt,
wie
er's
zuvor
gesehen
hat,
und
hat
nicht
weitergefressen
an
der
Haut,
13:6 so
soll
ihn
der
Priester
abermals
sieben
Tage
verschließen.
Und
wenn
er
ihn
zum
andermal
am
siebenten
Tage
besieht
und
findet,
dass
das
Mal
verschwunden
ist
und
nicht
weitergefressen
hat
an
der
Haut,
so
soll
er
ihn
rein
urteilen;
denn
es
ist
ein
Grind.
Und
er
soll
seine
Kleider
waschen,
so
ist
er
rein.
13:7 Wenn
aber
der
Grind
weiterfrisst
in
der
Haut,
nachdem
er
vom
Priester
besehen
worden
ist,
ob
er
rein
sei,
und
wird
nun
zum
andernmal
vom
Priester
besehen,
13:8 wenn
dann
da
der
Priester
sieht,
dass
der
Grind
weitergefressen
hat
in
der
Haut,
so
soll
er
ihn
unrein
urteilen;
denn
es
ist
gewiss
Aussatz.
13:9 Wenn
ein
Mal
des
Aussatzes
an
einem
Menschen
sein
wird,
den
soll
man
zum
Priester
bringen.
13:10 Wenn
derselbe
sieht
und
findet,
dass
Weißes
aufgefahren
ist
an
der
Haut
und
die
Haare
in
Weiß
verwandelt
und
rohes
Fleisch
im
Geschwür
ist,
13:11 so
ist's
gewiss
ein
alter
Aussatz
in
der
Haut
des
Fleisches.
Darum
soll
ihn
der
Priester
unrein
urteilen
und
nicht
verschließen;
denn
er
ist
schon
unrein.
13:12 Wenn
aber
der
Aussatz
blüht
in
der
Haut
und
bedeckt
die
ganze
Haut,
von
dem
Haupt
bis
auf
die
Füße,
alles,
was
dem
Priester
vor
Augen
sein
mag,
13:13 wenn
dann
der
Priester
besieht
und
findet,
dass
der
Aussatz
das
ganze
Fleisch
bedeckt
hat,
so
soll
er
denselben
rein
urteilen,
dieweil
es
alles
an
ihm
in
Weiß
verwandelt
ist;
denn
er
ist
rein.
13:14 Ist
aber
rohes
Fleisch
da
des
Tages,
wenn
er
besehen
wird,
so
ist
er
unrein.
13:15 Und
wenn
der
Priester
das
rohe
Fleisch
sieht,
soll
er
ihn
unrein
urteilen;
denn
das
rohe
Fleisch
ist
unrein,
und
es
ist
gewiss
Aussatz.
13:16 Verkehrt
sich
aber
das
rohe
Fleisch
wieder
und
verwandelt
sich
in
Weiß,
so
soll
er
zum
Priester
kommen.
13:17 Und
wenn
der
Priester
besieht
und
findet,
dass
das
Mal
ist
in
Weiß
verwandelt,
soll
er
ihn
rein
urteilen;
denn
er
ist
rein.
13:18 Wenn
jemandes
Fleisch
an
der
Haut
eine
Drüse
wird
und
wieder
heilt,
13:19 darnach
an
demselben
Ort
etwas
Weißes
auffährt
oder
rötliches
Eiterweiß
wird,
soll
er
vom
Priester
besehen
werden.
13:20 Wenn
dann
der
Priester
sieht,
dass
das
Ansehen
tiefer
ist
denn
die
andere
Haut
und
das
Haar
in
Weiß
verwandelt,
so
soll
er
ihn
unrein
urteilen;
denn
es
ist
gewiss
ein
Aussatzmal
aus
der
Drüse
geworden.
13:21 Sieht
aber
der
Priester
und
findet,
dass
die
Haare
nicht
weiß
sind
und
es
ist
nicht
tiefer
denn
die
andere
Haut
und
ist
verschwunden,
so
soll
er
ihn
sieben
Tage
verschließen.
13:22 Frisst
es
weiter
in
der
Haut,
so
soll
er
unrein
urteilen;
denn
es
ist
gewiss
ein
Aussatzmal.
13:23 Bleibt
aber
das
Eiterweiß
also
stehen
und
frisst
nicht
weiter,
so
ist's
die
Narbe
von
der
Drüse,
und
der
Priester
soll
ihn
rein
urteilen.
13:24 Wenn
sich
jemand
an
der
Haut
am
Feuer
brennt
und
das
Brandmal
weißrötlich
oder
weiß
ist
13:25 und
der
Priester
ihn
besieht
und
findet
das
Haar
in
Weiß
verwandelt
an
dem
Brandmal
und
das
Ansehen
tiefer
denn
die
andere
Haut,
so
ist's
gewiss
Aussatz,
aus
dem
Brandmal
geworden.
Darum
soll
ihn
der
Priester
unrein
urteilen;
denn
es
ist
ein
Aussatzmal.
13:26 Sieht
aber
der
Priester
und
findet,
dass
die
Haare
am
Brandmal
nicht
in
Weiß
verwandelt
und
es
nicht
tiefer
ist
denn
die
andere
Haut
und
ist
dazu
verschwunden,
soll
er
ihn
sieben
Tage
verschließen;
13:27 und
am
siebenten
Tage
soll
er
ihn
besehen.
Hat's
weitergefressen
an
der
Haut,
so
soll
er
unrein
urteilen;
denn
es
ist
Aussatz.
13:28 Ist's
aber
gestanden
an
dem
Brandmal
und
hat
nicht
weitergefressen
an
der
Haut
und
ist
dazu
verschwunden,
so
ist's
ein
Geschwür
des
Brandmals.
Und
der
Priester
soll
ihn
rein
urteilen;
denn
es
ist
die
Narbe
des
Brandmals.
13:29 Wenn
ein
Mann
oder
Weib
auf
dem
Haupt
oder
am
Bart
ein
Mal
hat
13:30 und
der
Priester
das
Mal
besieht
und
findet,
dass
das
Ansehen
der
Haut
tiefer
ist
denn
die
andere
Haut
und
das
Haar
daselbst
golden
und
dünn,
so
soll
er
ihn
unrein
urteilen;
denn
es
ist
ein
aussätziger
Grind
des
Hauptes
oder
des
Bartes.
13:31 Sieht
aber
der
Priester,
dass
der
Grind
nicht
tiefer
anzusehen
ist
denn
die
andere
Haut
und
das
Haar
nicht
dunkel
ist,
soll
er
denselben
sieben
Tage
verschließen.
13:32 Und
wenn
er
am
siebenten
Tage
besieht
und
findet,
dass
der
Grind
nicht
weitergefressen
hat
und
kein
goldenes
Haar
da
ist
und
das
Ansehen
des
Grindes
nicht
tiefer
ist
denn
die
andere
Haut,
13:33 soll
er
sich
scheren,
doch
dass
er
den
Grind
nicht
beschere;
und
soll
ihn
der
Priester
abermals
sieben
Tage
verschließen.
13:34 Und
wenn
er
ihn
am
siebenten
Tage
besieht
und
findet,
dass
der
Grind
nicht
weitergefressen
hat
in
der
Haut
und
das
Ansehen
ist
nicht
tiefer
als
die
andere
Haut,
so
soll
er
ihn
rein
sprechen,
und
er
soll
seine
Kleider
waschen;
denn
er
ist
rein.
13:35 Frisst
aber
der
Grind
weiter
an
der
Haut,
nachdem
er
rein
gesprochen
ist,
13:36 und
der
Priester
besieht
und
findet,
dass
der
Grind
also
weitergefressen
hat
an
der
Haut,
so
soll
er
nicht
mehr
darnach
fragen,
ob
die
Haare
golden
sind;
denn
er
ist
unrein.
13:37 Ist
aber
vor
Augen
der
Grind
stillgestanden
und
dunkles
Haar
daselbst
aufgegangen,
so
ist
der
Grind
heil
und
er
rein.
Darum
soll
ihn
der
Priester
rein
sprechen.
13:38 Wenn
einem
Mann
oder
Weib
an
der
Haut
ihres
Fleisches
etwas
eiterweiß
ist
13:39 und
der
Priester
sieht
daselbst,
dass
das
Eiterweiß
schwindet,
das
ist
ein
weißer
Grind,
in
der
Haut
aufgegangen,
und
er
ist
rein.
13:40 Wenn
einem
Manne
die
Haupthaare
ausfallen,
dass
er
kahl
wird,
der
ist
rein.
13:41 Fallen
sie
ihm
vorn
am
Haupt
aus
und
wird
eine
Glatze,
so
ist
er
rein.
13:42 Wird
aber
an
der
Glatze,
oder
wo
er
kahl
ist,
ein
weißes
oder
rötliches
Mal,
so
ist
ihm
Aussatz
an
der
Glatze
oder
am
Kahlkopf
aufgegangen.
13:43 Darum
soll
ihn
der
Priester
besehen.
Und
wenn
er
findet,
dass
ein
weißes
oder
rötliches
Mal
aufgelaufen
an
seiner
Glatze
oder
am
Kahlkopf,
dass
es
sieht,
wie
sonst
der
Aussatz
an
der
Haut,
13:44 so
ist
er
aussätzig
und
unrein;
und
der
Priester
soll
ihn
unrein
sprechen
solches
Mals
halben
auf
seinem
Haupt.
13:45 Wer
nun
aussätzig
ist,
des
Kleider
sollen
zerrissen
sein
und
das
Haupt
bloß
und
die
Lippen
verhüllt
und
er
soll
rufen:
Unrein,
unrein!
13:46 Und
solange
das
Mal
an
ihm
ist,
soll
er
unrein
sein,
allein
wohnen
und
seine
Wohnung
soll
außerhalb
des
Lagers
sein.
13:47 Wenn
an
einem
Kleid
ein
Aussatzmal
sein
wird,
es
sei
wollen
oder
leinen,
13:48 am
Aufzug
oder
am
Eintrag,
es
sei
wollen
oder
leinen,
oder
an
einem
Fell
oder
an
allem,
was
aus
Fellen
gemacht
wird,
13:49 und
wenn
das
Mal
grünlich
oder
rötlich
ist
am
Kleid
oder
am
Fell
oder
am
Aufzug
oder
am
Eintrag
oder
an
irgend
einem
Ding,
das
von
Fellen
gemacht
ist,
das
ist
gewiss
ein
Mal
des
Aussatzes;
darum
soll's
der
Priester
besehen.
13:50 Und
wenn
er
das
Mal
sieht,
soll
er's
einschließen
sieben
Tage.
13:51 Und
wenn
er
am
siebenten
Tage
sieht,
dass
das
Mal
hat
weitergefressen
am
Kleid,
am
Aufzug
oder
am
Eintrag,
am
Fell
oder
an
allem,
was
man
aus
Fellen
macht,
so
ist
das
Mal
ein
fressender
Aussatz,
und
es
ist
unrein.
13:52 Und
man
soll
das
Kleid
verbrennen
oder
den
Aufzug
oder
den
Eintrag,
es
sei
wollen
oder
leinen
oder
allerlei
Fellwerk,
darin
solch
ein
Mal
ist;
denn
es
ist
fressender
Aussatz,
und
man
soll
es
mit
Feuer
verbrennen.
13:53 Wird
aber
der
Priester
sehen,
dass
das
Mal
nicht
weitergefressen
hat
am
Kleid
oder
am
Aufzug
oder
am
Eintrag
oder
an
allerlei
Fellwerk,
13:54 so
soll
er
gebieten,
dass
man
solches
wasche,
worin
solches
Mal
ist,
und
soll's
einschließen
andere
sieben
Tage.
13:55 Und
wenn
der
Priester
sehen
wird,
nachdem
das
Mal
gewaschen
ist,
dass
das
Mal
nicht
verwandelt
ist
vor
seinen
Augen
und
auch
nicht
weitergefressen
hat,
so
ist's
unrein,
und
sollst
es
mit
Feuer
verbrennen;
denn
es
ist
tief
eingefressen
und
hat's
vorn
oder
hinten
schäbig
gemacht.
13:56 Wenn
aber
der
Priester
sieht,
dass
das
Mal
verschwunden
ist
nach
seinem
Waschen,
so
soll
er's
abreißen
vom
Kleid,
vom
Fell,
von
Aufzug
oder
vom
Eintrag.
13:57 Wird's
aber
noch
gesehen
am
Kleid,
am
Aufzug,
am
Eintrag
oder
allerlei
Fellwerk,
so
ist's
ein
Aussatzmal,
und
sollst
das
mit
Feuer
verbrennen,
worin
solch
Mal
ist.
13:58 Das
Kleid
aber
oder
der
Aufzug
oder
Eintrag
oder
allerlei
Fellwerk,
das
gewaschen
und
von
dem
das
Mal
entfernt
ist,
soll
man
zum
andernmal
waschen,
so
ist's
rein.
13:59 Das
ist
das
Gesetz
über
die
Male
des
Aussatzes
an
Kleidern,
sie
seien
wollen
oder
leinen,
am
Aufzug
und
am
Eintrag
und
allerlei
Fellwerk,
rein
oder
unrein
zu
sprechen.