29:1 Und
der
erste
Tag
des
siebenten
Monats
soll
bei
euch
heilig
heißen,
dass
ihr
zusammenkommt;
keine
Dienstarbeit
sollt
ihr
da
tun
es
ist
euer
Drommetentag
29:2 und
sollt
Brandopfer
tun
zum
süßen
Geruch
dem
HErrn:
einen
jungen
Farren,
einen
Widder,
sieben
jährige
Lämmer
ohne
Fehl;
29:3 dazu
ihr
Speisopfer:
drei
Zehntel
Semmelmehl,
mit
Öl
gemengt,
zu
dem
Farren,
zwei
Zehntel
zu
dem
Widder,
29:4 und
ein
Zehntel
auf
ein
jegliches
Lamm
der
sieben
Lämmer;
29:5 auch
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer,
euch
zu
versöhnen
29:6 außer
dem
Brandopfer
des
Monats
und
seinem
Speisopfer
und
außer
dem
täglichen
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
mit
seinem
Trankopfer,
wie
es
recht
ist
,
zum
süßen
Geruch.
Das
ist
ein
Opfer
dem
HErrn.
29:7 Der
zehnte
Tag
des
siebenten
Monats
soll
bei
euch
auch
heilig
heißen,
dass
ihr
zusammenkommt;
und
sollt
eure
Leiber
kasteien
und
keine
Arbeit
da
tun,
29:8 sondern
Brandopfer
dem
HErrn
zum
süßen
Geruch
opfern:
einen
jungen
Farren,
einen
Widder,
sieben
jährige
Lämmer
ohne
Fehl;
29:9 mit
ihren
Speisopfern:
drei
Zehntel
Semmelmehl,
mit
Öl
gemengt,
zu
dem
Farren,
zwei
Zehntel
zu
dem
Widder,
29:10 und
ein
Zehntel
je
zu
einem
Lamm
der
sieben
Lämmer;
29:11 dazu
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer,
außer
dem
Sündopfer
der
Versöhnung
und
dem
täglichen
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
mit
ihrem
Trankopfer.
29:12 Der
fünfzehnte
Tag
des
siebenten
Monats
soll
bei
euch
heilig
heißen,
dass
ihr
zusammenkommt;
keine
Dienstarbeit
sollt
ihr
an
dem
tun
und
sollt
dem
HErrn
sieben
Tage
feiern
29:13 und
sollt
dem
HErrn
Brandopfer
tun
zum
Opfer
des
süßen
Geruchs
dem
HErrn:
dreizehn
junge
Farren,
zwei
Widder;
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Fehl;
29:14 samt
ihrem
Speisopfer:
drei
Zehntel
Semmelmehl,
mit
Öl
gemengt,
je
zu
einem
der
dreizehn
Farren,
zwei
Zehntel
je
zu
einem
Widder,
29:15 und
ein
Zehntel
je
zu
einem
der
vierzehn
Lämmer;
29:16 dazu
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer,
außer
dem
täglichen
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
seinem
Trankopfer.
29:17 Am
zweiten
Tage:
zwölf
junge
Farren,
zwei
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Fehl;
29:18 mit
ihrem
Speisopfer
und
Trankopfer
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl,
wie
es
recht
ist;
29:19 dazu
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer,
außer
dem
täglichen
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
mit
ihrem
Trankopfer.
29:20 Am
dritten
Tage:
elf
Farren,
zwei
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Fehl;
29:21 mit
ihrem
Speisopfer
und
Trankopfer
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl,
wie
es
recht
ist;
29:22 dazu
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer,
außer
dem
täglichen
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
mit
ihrem
Trankopfer.
29:23 Am
vierten
Tage:
Zehn
Farren,
zwei
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Fehl;
29:24 samt
ihren
Speisopfern
und
Trankopfern
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl,
wie
es
recht
ist;
29:25 dazu
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer,
außer
dem
täglichen
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
mit
ihrem
Trankopfer.
29:26 Am
fünften
Tage:
neun
Farren,
zwei
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Fehl;
29:27 samt
ihren
Speisopfern
und
Trankopfern
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl,
wie
es
recht
ist;
29:28 dazu
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer,
außer
dem
täglichen
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
mit
ihrem
Trankopfer.
29:29 Am
sechsten
Tage:
acht
Farren,
zwei
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Fehl;
29:30 samt
ihren
Speisopfern
und
Trankopfern
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl,
wie
es
recht
ist;
29:31 dazu
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer,
außer
dem
täglichen
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
mit
ihrem
Trankopfer.
29:32 Am
siebenten
Tage:
sieben
Farren,
zwei
Widder,
vierzehn
jährige
Lämmer
ohne
Fehl;
29:33 samt
ihren
Speisopfern
und
Trankopfern
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl,
wie
es
recht
ist;
29:34 dazu
einen
Ziegenbock
zum
Sündopfer,
außer
dem
täglichen
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
mit
ihrem
Trankopfer.
29:35 Am
achten
soll
der
Tag
der
Versammlung
sein;
keine
Dienstarbeit
sollt
ihr
da
tun
29:36 und
sollt
Brandopfer
opfern
zum
Opfer
des
süßen
Geruchs
dem
HErrn:
einen
Farren,
einen
Widder,
sieben
jährige
Lämmer
ohne
Fehl;
29:37 samt
ihren
Speisopfern
und
Trankopfern
zu
den
Farren,
zu
den
Widdern
und
zu
den
Lämmern
in
ihrer
Zahl,
wie
es
recht
ist;
29:38 dazu
einen
Bock
zum
Sündopfer,
außer
dem
täglichen
Brandopfer
mit
seinem
Speisopfer
und
mit
ihrem
Trankopfer.
29:39 Solches
sollt
ihr
dem
HErrn
tun
auf
eure
Feste,
außerdem,
was
ihr
gelobt
und
freiwillig
gebt
zu
Brandopfern,
Speisopfern,
Trankopfern
und
Dankopfern.
29:40 <FI>30:1<Fi>
Und
Mose
sagte
den
Kindern
Israel
alles,
was
ihm
der
HErr
geboten
hatte.