5:1 Und
der
HErr
redete
mit
Mose
und
sprach:
5:2 Gebiete
den
Kindern
Israel,
dass
sie
aus
dem
Lager
tun
alle
Aussätzigen
und
alle,
die
Eiterflüsse
haben,
und
die
an
Toten
unrein
geworden
sind.
5:3 Beide,
Mann
und
Weib,
sollt
ihr
hinaustun
vor
das
Lager,
dass
sie
nicht
ihr
Lager
verunreinigen,
darin
ich
unter
ihnen
wohne.
5:4 Und
die
Kinder
Israel
taten
also
und
taten
sie
hinaus
vor
das
Lager,
wie
der
HErr
zu
Mose
geredet
hatte.
5:5 Und
der
HErr
redete
mit
Mose
und
sprach:
5:6 Sage
den
Kindern
Israel
und
sprich
zu
ihnen:
Wenn
ein
Mann
oder
Weib
irgend
eine
Sünde
wider
einen
Menschen
tut
und
sich
an
dem
HErrn
damit
versündigt,
so
hat
die
Seele
eine
Schuld
auf
sich;
5:7 und
sie
sollen
ihre
Sünde
bekennen,
die
sie
getan
haben,
und
sollen
ihre
Schuld
versöhnen
mit
der
Hauptsumme
und
darüber
den
fünften
Teil
dazutun
und
dem
geben,
an
dem
sie
sich
versündigt
haben.
5:8 Ist
aber
niemand
da,
dem
man's
bezahlen
sollte,
so
soll
man
es
dem
HErrn
geben
für
den
Priester
außer
dem
Widder
der
Versöhnung,
dadurch
er
versöhnt
wird.
5:9 Desgleichen
soll
alle
Hebe
von
allem,
was
die
Kinder
Israel
heiligen
und
dem
Priester
opfern,
sein
sein.
5:10 Und
wer
etwas
heiligt,
das
soll
auch
sein
sein;
und
wer
etwas
dem
Priester
gibt,
das
soll
auch
sein
sein.
5:11 Und
der
HErr
redete
mit
Mose
und
sprach:
5:12 Sage
den
Kindern
Israel
und
sprich
zu
ihnen:
Wenn
irgend
eines
Mannes
Weib
untreu
würde
und
sich
an
ihm
versündigte
5:13 und
jemand
bei
ihr
liegt,
und
es
würde
doch
dem
Manne
verborgen
vor
seinen
Augen
und
würde
entdeckt,
dass
sie
unrein
geworden
ist,
und
er
kann
sie
nicht
überführen,
denn
sie
ist
nicht
dabei
ergriffen,
5:14 und
der
Eifergeist
entzündet
ihn,
dass
er
um
sein
Weib
eifert,
sie
sei
unrein
oder
nicht
unrein,
5:15 so
soll
er
sie
zum
Priester
bringen
und
ein
Opfer
über
sie
bringen,
ein
zehntel
Epha
Gerstenmehl,
und
soll
kein
Öl
darauf
gießen
noch
Weihrauch
darauf
tun.
Denn
es
ist
ein
Eiferopfer
und
Rügeopfer,
das
Missetat
rügt.
5:16 Da
soll
der
Priester
sie
herzuführen
und
vor
den
HErrn
stellen
5:17 und
heiliges
Wasser
nehmen
in
ein
irdenes
Gefäß
und
Staub
vom
Boden
der
Wohnung
ins
Wasser
tun.
5:18 Und
soll
das
Weib
vor
den
HErrn
stellen
und
ihr
Haupt
entblößen
und
das
Rügeopfer,
das
ein
Eiferopfer
ist,
auf
ihre
Hand
legen;
und
der
Priester
soll
in
seiner
Hand
bitteres
verfluchtes
Wasser
haben
5:19 und
soll
das
Weib
beschwören
und
zu
ihr
sagen:
Hat
kein
Mann
bei
dir
gelegen,
und
bist
du
deinem
Mann
nicht
untreu
geworden,
dass
du
dich
verunreinigt
hast,
so
sollen
dir
diese
bittern
verfluchten
Wasser
nicht
schaden.
5:20 Wo
du
aber
deinem
Mann
untreu
geworden
bist,
dass
du
unrein
wurdest,
und
hat
jemand
bei
dir
gelegen
außer
deinem
Mann,
5:21 so
soll
der
Priester
das
Weib
beschwören
mit
solchem
Fluch
und
soll
zu
ihr
sagen:
Der
HErr
setze
dich
zum
Fluch
und
zum
Schwur
unter
deinem
Volk,
dass
der
HErr
deine
Hüfte
schwinden
und
deinen
Bauch
schwellen
lasse!
5:22 So
gehe
nun
das
verfluchte
Wasser
in
deinen
Leib,
dass
dein
Bauch
schwelle
und
deine
Hüfte
schwinde!
Und
das
Weib
soll
sagen:
Amen,
amen.
5:23 Also
soll
der
Priester
diese
Flüche
auf
einen
Zettel
schreiben
und
mit
dem
bittern
Wasser
abwaschen
5:24 und
soll
dem
Weibe
von
dem
bittern
Wasser
zu
trinken
geben,
dass
das
verfluchte
bittere
Wasser
in
sie
gehe.
5:25 Es
soll
aber
der
Priester
von
ihrer
Hand
das
Eiferopfer
nehmen
und
zum
Speisopfer
vor
dem
HErrn
weben
und
auf
dem
Altar
opfern,
nämlich:
5:26 er
soll
eine
Handvoll
des
Speisopfers
nehmen
und
auf
dem
Altar
anzünden
zum
Gedächtnis
und
darnach
dem
Weibe
das
Wasser
zu
trinken
geben.
5:27 Und
wenn
sie
das
Wasser
getrunken
hat:
ist
sie
unrein
und
hat
sich
an
ihrem
Mann
versündigt,
so
wird
das
verfluchte
Wasser
in
sie
gehen
und
ihr
bitter
sein,
dass
ihr
der
Bauch
schwellen
und
die
Hüfte
schwinden
wird,
und
wird
das
Weib
ein
Fluch
sein
unter
ihrem
Volk;
5:28 ist
aber
ein
solch
Weib
nicht
verunreinigt,
sondern
rein,
so
wird's
ihr
nicht
schaden,
dass
sie
kann
schwanger
werden.
5:29 Dies
ist
das
Eifergesetz,
wenn
ein
Weib
ihrem
Mann
untreu
ist
und
unrein
wird,
5:30 oder
wenn
einen
Mann
der
Eifergeist
entzündet,
dass
er
um
sein
Weib
eifert,
dass
er's
stelle
vor
den
HErrn
und
der
Priester
mit
ihr
tue
alles
nach
diesem
Gesetz.
5:31 Und
der
Mann
soll
unschuldig
sein
an
der
Missetat;
aber
das
Weib
soll
ihre
Missetat
tragen.